Betrugsmasche bei Verkaufsgeschäft im Internet

Lützow (ots) - Nach dem Abschluss eines Kaufvertrages im Internet versuchte ein Betrüger mittels eines falschen Schecks an das Geld eines Verkäufers zu gelangen. In der Nähe von Lützow verkaufte ein Jugendlicher über ein Online-Verkaufsportal Bekleidung an einen vermeintlichen Interessenten aus Schottland. Zur Bezahlung der Kaufsumme schickte der Interessent dem Verkäufer einen Scheck. Die Höhe des Schecks deckte jedoch mehr als nur die Kaufsumme ab und sollte angeblich auch einen Spediteur entlohnen. Der Verkäufer sollte dazu den überschüssigen Betrag des Schecks überweisen. In der Bankfiliale wurde die IBAN des Schecks überprüft, welche nicht korrekt war. Obwohl der 16-Jährige zunächst gutgläubig an einen Zahlendreher dachte, versicherte er sich beim Polizeirevier Gadebusch rück, sodass glücklicherweise eine Überweisung verhindert werden konnte. Die Kriminalpolizei ermittelt gegen den vermeintlichen Käufer. Die Polizei rät zur Achtsamkeit bei Online-Geschäften. Nicht nur Käufer, sondern auch Verkäufer sollten behutsam beim Bezahlvorgang vorgehen. Vermeiden Sie zum Beispiel die Vorkasse (außer bereits bekannten Geschäfts-/Handelspartnern). Hinweise und Tipps zum Thema Gefahren im Internet finden Sie auch auf www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet.

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