Görlitz (ots) - Am vergangenen Sonntagmittag ist ein polnischer Fahrzeugführer auf der Autobahn bei Kodersdorf festgenommen worden. Gegen den 53-Jährigen lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz vom Januar dieses Jahres vor. Wegen eines Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz hatte das Amtsgericht im September 2012 einen Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe i. H. v. 400,00 Euro angeordnet. Der Verurteilte griff noch am Festnahmeort in seine Geldbörse und beglich seine Schulden.
Mit dem Auto weiterfahren durfte er dennoch nicht. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass außerdem ein Fahrverbot gegen ihn angeordnet und in diesem Zusammenhang sein Führerschein zur Beschlagnahme auf die Fahndungsliste gesetzt worden war. Weil er seinen Führerschein angeblich in Frankreich liegen habe, wurde zwar nichts aus dessen Beschlagnahme, an einer Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis änderte das aber nichts.
Bereits am Samtagnachmittag hatte ein 40-Jähriger Geld bei der Bundespolizei gelassen. Er war auf dem Postplatz in Görlitz festgenommen worden. Grundlage für diese Festnahme war ebenfalls ein Haftbefehl der Görlitzer Staatsanwaltschaft, der wegen Erschleichens von Leistungen zustande gekommen war. In seinem Fall waren 50,00 Euro zu bezahlen. Der Görlitzer reiste später weiter.
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