Meerbusch (ots) - Möglicherweise wäre der Besitzer eines geparkten Peugeots auf den Reparaturkosten für sein Fahrzeug sitzen geblieben, hätte nicht ein Zeuge der Polizei den entscheidenden Tipp auf den flüchtigen Unfallverursacher gegeben.
Im Stadteil Ilverich beobachtete eben dieser Zeuge in der Nacht zu Sonntag (14.5.), gegen 2:30 Uhr, wie ein SUV rückwärts gegen einen geparkten Kleinwagen fuhr. Anschließend fiel der barfüßige Unfallverursacher aus seinem Fahrzeug, rappelte sich aber wieder hoch und fuhr einfach weiter.
Anhand der Beschreibung und des abgelesenen Kennzeichens konnte die alarmierte Polizei den flüchtigen Wagen, unweit des Unfallortes, vor der Halteranschrift auffinden. Das Auto wies die zu erwartenden Beschädigungen auf. Der Fahrer blieb vorerst verschwunden. Ermittlungen führten jedoch schnell auf seine Spur. Der stark alkoholisierte Meerbuscher hatte sich zu Nachbarn begeben. Er musste die Polizisten zwecks Blutprobe zur Wache begleiten. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Fahruntauglichkeit und Verkehrsunfallflucht - Das Verkehrskommissariat informiert:
Bereits ab einem Atemalkoholwert von 0,5 Promille drohen Kraftfahrern beträchtliche Bußgelder und Fahrverbote. Wer sich mit mehr als einem Promille hinter das Steuer setzt, macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar. Aber Achtung! Schon bei 0,3 Promille erwarten einen Autofahrer eine Strafanzeige und der Entzug der Fahrerlaubnis, wenn Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vorliegen, man zum Beispiel einen Verkehrsunfall verursacht.
Im Jahr 2016 registrierte die Polizei im Rhein-Kreis Neuss mehr als 3000 Verkehrsunfallfluchten (das Dunkelfeld dürfte deutlich höher liegen) - jede einzelne stellt eine Straftat dar. Der § 142 des Strafgesetzbuches sieht für Unfallflucht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.
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