Lüdinghausen, Verstoß gegen das Landeshundegesetz

Coesfeld (ots) - Am 16.05.2017 (Di), 08:40 Uhr befand sich ein 9jähriger Junge aus Lüdinghausen auf einem asphaltierten Weg im Westfalenringstadion in einer Gruppe von 4 Schulkindern im Rahmen der schulischen Fahrradausbildung. Diese Ausbildung wurde von einem Polizeibeamten begleitet. Ca. 50 Meter hinter den Umkleidekabinen in Richtung Südkurve erschien eine 57-jährige Frau aus Lüdinghausen mit ihrem nicht angeleinten Schäferhund. Sie warf einen Tennisball in Richtung der fahrenden Kindergruppe. Der Schäferhund rannte hinter dem Ball her und versuchte diesen zu fangen. Hierzu sprang er ca. 1 Meter hoch und stieß dabei den Schüler von seinem Fahrrad. Dieser stürzte auf die Schulter und blieb auf dem Boden liegen. Das Fahrrad wurde beschädigt. Nach einer kurzen Regenerationsphase konnte der Schüler seine Fahrt vermutlich unverletzt fortsetzten. Er wurde aber dann zur weiteren Beobachtung an die Mutter übergeben. Der Polizeibeamte stellte die Personalien der Hundehalterin fest. Danach erhielt sie einen Platzverweis, eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde zudem gefertigt. Im Stadionbereich ist das unangeleinte Führen von Hunden ausdrücklich per Hinweisschild untersagt.

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