Autofahren richterlich untersagt

Bückeburg (ots) - (ma)

Eine 82jährige Bückeburgerin könnte möglicherweise gestern um 13.15 Uhr das letzte mal mit ihrem Pkw Mitsubishi unterwegs gewesen sein.

Die Seniorin unternahm mehrere Versuche mit ihrem Pkw eine passende Parkbucht auf dem Dr.-Witte-Platz in Bückeburg anzusteuern und beschädigte hierbei einen parkenden Pkw VW.

Trotz Ansprechens eines Zeugen entfernte sich die Frau von der Unfallstelle und ihrem arg verbeultem Auto, das nicht gerade platzsparend zwei Einstellplätze blockierte.

Nachdem die Polizei von dem Zeugen informiert wurde, kam die Unfallverursacherin zurück und konnte weder einen nicht aufzufindenden Führerschein noch eine Zulassungsbescheinigung für ihren Pkw vorlegen, bei dem der TüV im Sommer 2016 abgelaufen war.

Die Beamten konsultierten das Amtsgericht Bückeburg, weil nach deren Einschätzung erhebliche körperliche Mängel bei der Fahrzeugführerin vorlagen.

Das Amtsgericht Bückeburg untersagte daraufhin der Rentnerin das weitere Führen von führerscheinpflichtigen Fahrzeugen bis eine Fahrtauglichkeitsprüfung durch den Landkreis Schaumburg stattgefunden hat.

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