Geschwindigkeitsüberwachung und Kontrollen des Schwerlastverkehrs im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit des PK Bad Lauterberg

POL-NOM: Geschwindigkeitsüberwachung und Kontrollen des Schwerlastverkehrs im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit des PK Bad Lauterberg
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Bad Lauterberg (ots) - 37431 Bad Lauterberg und OT Dienstag, 16.05.2017, 07:00 Uhr - 15:00 Uhr

BAD LAUTERBERG (DOM). Am Dienstag, den 16.05.2017, führte das Polizeikommissariat Bad Lauterberg Geschwindigkeitsmessungen sowie Schwerlastkontrollen im Bereich des Südharzes durch. Die Schwerlastkontrollen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem BAG -Bundesamt für Güterverkehr- durchgeführt. Weiterhin waren Messbeamte des Landkreises Göttingen in die Geschwindigkeitskontrollen eingebunden. Durch die eingesetzten Beamten wurde das Gespräch mit den Verkehrsteilnehmern gesucht und auf die Unfallfolgen hinsichtlich überhöhter und/oder nicht angepasster Geschwindigkeit aufgeklärt. Anzumerken ist, dass sich die Verkehrsteilnehmer zum größten Teil einsichtig zeigten und die polizeilichen Maßnahmen für angemessen befanden. Im Bereich der B 27, Höhe Staumauer der Odertalsperre, wurden 15 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt, wovon sich 6 im Bußgeldbereich befanden. Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag in der 50er-Zone bei vorwerfbaren 82 km/h. Dieser Verstoß bringt dem Verkehrssünder einen Punkt in Flensburg ein und kommt ihm mit einem Bußgeld von 120 Euro teuer zu stehen. Auf der B 27 wurden in der Vergangenheit schwere Unfälle aufgenommen; einige Motorradfahrer wurden schwer verletzt, Unfallursache war die überhöhte, nicht angepasste Geschwindigkeit im Kurvenbereich. "Wir werden gerade in diesem Bereich unsere Überwachung fortsetzen. Auch baulich sind einige Veränderungen geplant, beispielsweise die Anbringung von Leitschutzplankenprofilen in Kurvenbereichen, um die Erkennbarkeit zu erhöhen und die Unfälle zu reduzieren", so Hauptkommissar Osburg, Leiter des Einsatz- und Streifendienstes des PK Bad Lauterberg. Insgesamt wurden 134 Verstöße festgestellt; 69 Fahrer und Fahrerinnen müssen mit einer Anzeige rechnen. Drei der Bußgeldverfahren werden für die Fahrzeugführer zu einem einmonatigen Fahrverbot führen. Ein LKW war in der 80er-Zone mit 101 km/h unterwegs. Anzumerken ist, dass sich dieser Bereich unmittelbar vor der beginnenden 60er-Zone befindet.

Gemeinsam mit dem Bundesamt für Güterverkehr wurden insgesamt 10 Fahrzeuge im Schwerlastbereich auf der Bundesstraße 27/243 kontrolliert. Es wurden dabei 3 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Fahrpersonalgesetz eingeleitet und 4 Verstöße aufgrund Verstoßes gegen die Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen von 60 km/h, wobei der traurige Spitzenreiter mit vorwerfbaren 79 km/h unterwegs war. Bei diesem ausländischen Lkw-Fahrer wurde eine Sicherheitsleistung einbehalten. Verwundert zeigten sich die Kontrollbeamten über einen Radlader, welcher mit seiner bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h auf der Kraftfahrstraße unerwegs war. Neben Erhebung eines Verwarngeldes wurde dem ortsunkundigen Überführungsfahrer aber auch der richtige Weg ohne Benutzung der Kraftfahrstraßen respektive Autobahnen bis zu seinem Fahrtziel erläutert und er weiterhin sicher von der Kraftfahrstraße geleitet.

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