Wedel – Polizei stellt bei Kontrolle erneut zahlreiche Handyverstöße fest

Bad Segeberg (ots) - Am gestrigen Nachmittag haben Beamtinnen und Beamte des Polizeireviers Wedel gemeinsam mit weiteren Kräften des Polizei- Autobahn- und Bezirksreviers Pinneberg in der Straße Autal eine stationäre Verkehrskontrolle durchgeführt und dabei mehrere Verstöße festgestellt.

In der Zeit von 14 bis 18 Uhr beobachteten die Polizistinnen und Polizisten insgesamt 19 Verkehrsteilnehmer, darunter einen Fahrradfahrer, welche ihr Mobiltelefon während der Fahrt benutzten. Sie stoppten die Fahrzeuge, unterzogen die jeweiligen Fahrer einer Kontrolle und ahndeten die Verstöße. Die betroffenen Personen müssen neben einem Bußgeld in einer Höhe von 60 Euro mit der Eintragung eines Punktes im deutschen Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg rechnen. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich uneingeschränkt auf den Verkehr zu konzentrieren und das Handy während der Fahrt nicht zu benutzen. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit verlängert den notwendigen Bremsweg ungemein und kann schlussendlich ursächlich für einen schweren oder gar tödlichen Verkehrsunfall sein. Seien Sie sich ihrer Verantwortung als Fahrzeugführer bewusst, nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und lassen sie die Finger vom Handy.

In sieben Fällen hatten die Autofahrerinnen und Autofahrer den vorgeschriebenen und lebensrettenden Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt. Die Betroffenen Verkehrsteilnehmer müssen mit einem Verwarngeld in einer Höhe von 30 Euro rechnen.

Ein weiterer Fahrzeugführer missachtete das Rotlicht am Bahnübergang und muss folglich neben einem Bußgeld in einer Höhe von 240 Euro mit zwei Punkten sowie einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Kleinere Verstöße, beispielsweise hinsichtlich einer überfälligen Hauptuntersuchung, eines nicht mitgeführten Warndreiecks oder einigen Beleuchtungsverstößen, wurden seitens der Beamtinnen und Beamten ebenso registriert.

Drei Fälle stachen besonders hervor, so fuhr ein LKW in die Kontrollstelle, dessen nicht angeschnallter Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Darüber hinaus verstieß er gegen das Fahrpersonalrecht und sorgte nur unzureichend für eine notwendige Ladungssicherung. Die erforderliche Sicherheitsprüfung war ebenfalls überfällig. Im Ergebnis untersagten die Polizisten die Weiterfahrt.

Im zweiten Fall lag eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz vor. Ein bereits entstempelter PKW wurde von einem Fahrzeugführer geführt, der zudem nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Auch hier erfolgte ein Verbot der Weiterfahrt. Ein Abschleppunternehmen entfernte das Auto aus dem öffentlichen Verkehrsraum.

Im dritten Fall fertigten die Beamten eine Strafanzeige nach dem Aufenthaltsgesetz. Die Duldung eines Autofahrers war auf das Land Niedersachsen beschränkt. Es handelte sich bereits um einen wiederholten Verstoß.

Die Polizei wird weiterhin derartige Kontrollen durchführen und festgestellte Verstöße konsequent ahnden.

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