Ermittlungen gegen Kriminalbeamte
NEU-ULM. Die Staatsanwaltschaft München I führt derzeit Ermittlungsverfahren gegen drei Polizeivollzugsbeamte der Neu-Ulmer Kriminalpolizeiinspektion und legt ihnen innerdienstliche Unregelmäßigkeiten bei der Arbeitszeiterfassung und dem Gebrauch dienstlicher Fahrzeuge für private Zwecke zur Last. Da der Verdacht besteht, dass deren Vorgesetzter vom Fehlverhalten wusste und dieses duldete, ist auch er vom Verfahren erfasst.
Sowohl um die Neutralität der Gesamtermittlungen zu gewährleisten, als auch zum Schutz des betroffenen Vorgesetzten, wurde dem Vorgesetzten daher am vergangenen Mittwoch durch das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West das vorübergehende Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Die gesetzte Maßnahme stellt keine Disziplinarmaßnahme dar.
Eine neutrale Aufklärung des zur Last gelegten Fehlverhaltens genießt oberste Priorität. Aus diesem Grund hat – wie in derartigen Fällen üblich – das Bayerische Landeskriminalamt gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft München I die strafrechtlichen Ermittlungen übernommen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West keine Auskünfte zum Inhalt und Stand des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft München I geben kann, mit welcher diese Pressemeldung abgestimmt ist. Ebenso können derzeit keine weiteren Auskünfte zur beamtenrechtlichen Maßnahme erteilt werden, da diese in unmittelbarem Zusammenhang mit dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren steht.
(PP Schwaben Süd/West, 18 Uhr, ce)
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013).
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