Motorradkontrollen im Landkreis Goslar Der schnellste Motorradfahrer war an einer Messstelle zweimal mit Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 110 und 107 km/h aufgefallen

POL-GS: Motorradkontrollen im Landkreis Goslar  Der schnellste Motorradfahrer war an einer Messstelle zweimal mit Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 110 und 107 km/h aufgefallen
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Goslar (ots) - Sommerlich warmes Wetter und sehr hohes touristisches Verkehrsaufkommen. Das beschreibt die Situation auf den Straßen im Landkreis Goslar an diesem für viele Menschen verlängerten Wochenende. Probleme erwuchsen wieder häufig aus dem Aufeinandertreffen der verschiedenen Gruppen der Verkehrsteilnehmer. So waren viele Fahrradgruppen, die sich zum Teil, gemessen an den motorisierten Verkehrsteilnehmern, langsam die Berge hochbewegen, eine hohe Anzahl an Tagestouristen und sehr dynamisch und im Einzelfall leider auch sehr schnell fahrende Motorradfahrer auf den Strecken im Harz unterwegs. Durch die Goslarer Polizei mussten viele Konflikte, die meist auch in Verkehrsunfällen mit tragischen Folgen endeten, aufgenommen werden. Eine gesonderte Berichterstattung erging bereits.

Unter dem seit Jahren bestehenden Motto "Sicher durch den Harz", führte die Polizeiinspektion Goslar am heutigen Sonntag wieder eine Motorradkontrolle durch. Auf der B 498, zwischen Dammhaus und Altenau und auf der B 4 in Höhe Königskrug, wurden technische Kontrollen von Motorrädern durchgeführt. An drei weiteren, sehr unfallträchtigen Stellen, waren Geschwindigkeitsmesswagen im Einsatz. Unterstützt wurde die Kontrolle durch einen Beamten der Autobahnpolizei Braunschweig, den Landkreis Goslar und einen Mitarbeiter des TÜV-Nord. Im Rahmen der Kontrolle kam es nahezu ausnahmslos zu guten, wenn auch zum Teil sehr ermahnenden Gesprächen zwischen dem Kontrollpersonal und den Verkehrsteilnehmerinnen und - teilnehmern. Ausführlich wurden die Gründe und die Notwendigkeit der Verkehrsüberwachung und die aktuelle Verkehrsunfalllage dargelegt. In diesem Zusammenhang wurde der diesjährige Flyer der oben genannten Aktion "Sicher durch den Harz" an den Mann und die Frau gebracht. Die Ergebnisse der Kontrollen waren indes ernüchternd. So waren insgesamt 169 Fahrzeugführer und - führerinnen zu schnell unterwegs. Mehr als 2/3 der gemessenen Personen waren mit dem Motorrad unterwegs. In 29 Fällen war die Geschwindigkeit so hoch, dass auf die Betroffenen neben empfindlichen Bußgeldern auch mindestens einmonatige Fahrverbote zukommen werden. Besonders auffällig war ein Motorradfahrer aus dem Landkreis Nordhausen auf der B 4 im Bereich des Kesselberges unterwegs. Dieser Streckenabschnitt ist seit Jahren ein Unfallbrennpunkt und es wurden in der Vergangenheit bereits viele Maßnahmen durchgeführt, um die Gefährlichkeit dieser Strecke zu entschärfen. Durchgezogene Linien wurden auf die Fahrbahn gebracht, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h für motorisierte Zweiräder eingerichtet und an den gefährlichsten Kurven wurde ein Unterfahrschutz installiert. Insbesondere die Geschwindigkeitsbegrenzung interessierte den jungen Mann überhaupt nicht. Er fuhr einmal mit gemessenen 180 km/h durch die Messstelle und bei der Rückfahrt wurde bei ihm nochmal ein Wert von 177 km/h festgestellt. Diese Geschwindigkeitsüberschreitungen werden nicht ohne Konsequenzen bleiben. Da sich die gefahrenen Überschreitungen jenseits der im Bußgeldkatalog aufgeführten Bereiche befindet, wird der Landkreis Goslar die Höhe des Bußgeldes dem Grad der Verfehlung anpassen. Sie wird jedoch jenseits der 750 EUR liegen. Darüber hinaus wird ein dreimonatiges Fahrverbot fällig und zwei Punkte werden in die Verkehrssünderdatei in Flensburg aufgenommen. Fraglich ist, ob in diesem Zusammenhang nicht festgestellt werden muss, ob der Motorradfahrer überhaupt geeignet ist, am öffentlichen Verkehr teilzunehmen. Bei den technischen Kontrollen wurden 8 Bauartveränderungen, 15 Veränderungen an Kennzeichen und vier sonstige Verstöße festgestellt. Hier wurden auch im Einzelfall Verwarngelder erhoben oder Bußgeldverfahren eingeleitet. In einem Fall stellten die kontrollierenden Beamten fest, dass bei einer Harley Davidson ein Motor verbaut war, der für den benutzen Rahmen nicht ausgegeben war. Der Fahrer gab vor, dass im Zuge eines Verkehrsunfalles der Motor hatte getauscht werden müssen. In diesem Fall wird es noch Nachermittlungen geben. Es ist nicht auszuschließen, dass hier noch Strafverfahren gegen den Motorradfahrer eingeleitet werden müssen.

Im Auftrag

Steffen Jach, PHK

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