Haftantrag nach körperlicher Auseinandersetzung in Diskothek

Nürnberg (ots) - Am frühen Sonntagmorgen (28.05.2017) kam es zwischen Gästen einer Nürnberger Diskothek zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Eine Staatsanwältin stellte gegen einen der Beteiligten (36) Haftantrag.

In dem Tanzlokal an der Klingenhofstraße gerieten drei alkoholisierte Männer (20, 32 und 36) kurz nach 04:30 Uhr in einen heftigen Streit. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost schlugen alle drei Beteiligten aufeinander ein. Im weiteren Verlauf soll es auch zu Fußtritten seitens des 36-Jährigen gegen den Kopf des mittlerweile am Boden liegenden 20-Jährigen gekommen sein.

Eine zufällig in der Diskothek anwesende Polizeistreife wurde auf die Auseinandersetzung aufmerksam und beendete diese umgehend.

Während der 32-Jährige offensichtlich unverletzt blieb, brachte der Rettungsdienst die beiden anderen Beteiligten zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus. Nach bisherigen Erkenntnissen erlitten diese keine schweren Verletzungen.

Die Polizeibeamten ermitteln nun gegen die beiden jüngeren (20, 32) wegen des Verdachts der vorsätzlichen Körperverletzung. Der 36-Jährige muss sich wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung verantworten.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird der 36-Jährige, der in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, einem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgestellt.

Christian Daßler

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