Freiburg (ots) - Ihringen/Breisach - Am 27. Mai 2017 wurde um 03:40 Uhr ein Pkw-Fahrer in Breisach, Ihringer Landstraße, festgestellt, bei dessen Kontrolle sich der Verdacht auf Alkoholeinfluss ergab. Ein entsprechender Test erbrachte über 1,1 Promille. Ebenfalls am 27. Mai 2017 wurde in Ihringen gegen 22:45 Uhr eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Bei einem 55-jährigen Autofahrer wurde aufgrund festgestellten Atemalkoholgeruchs ein Test durchgeführt; das Testergebnis belief sich auf 1,21 Promille. Die Weiterfahrt wurde dem Verkehrsteilnehmer untersagt; die Fahrerlaubnis wurde einbehalten. Am 28. Mai 2017 konnte eine Polizeistreife gegen 01:45 Uhr in der Breisacher Kupfertorstraße beobachten, wie ein Roller mit hoher Geschwindigkeit zwei Pkws überholte. Aufgrund dessen sahen sich die Beamten veranlasst, den Fahrer einer Kontrolle zu unterziehen. Ein zunächst durchgeführter Fluchtversuch des Rollerfahrers endete in der Muggensturmstraße, wo er angehalten und kontrolliert werden konnte. Als Grund für seinen Versuch, sein Heil in der Flucht zu finden, stellte sich ein Promillewert von über 2,5 Promille heraus. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass gegen den 27-jährigen Franzosen eine unanfechtbare Aberkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen besteht, was bedeutet, dass er in Deutschland keine Kraftfahrzeuge führen darf. Bei allen drei Verkehrsteilnehmern wurden Blutentnahmen angeordnet und sie gelangen zur Anzeige.
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