Essen - Berlin (ots) - Damit hatten weder die erfahrenen Bundespolizisten noch die 23-jährige Essenerin gerechnet. Die schwangere Frau war gestern Morgen (30. Mai) zu einer Vernehmung in das Bundespolizeirevier in Essen geladen worden. Dort sollte sie Angaben zu sechs Fällen von Beförderungserschleichung machen, die ihr zur Last gelegt werden.
Bei einer Überprüfung ihrer Personalien stellte sich dann heraus, dass gegen die 23-Jährige ein Haftbefehl vom Amtsgericht Berlin Tiergarten vorlag. Dieses hatte die junge Essenerin bereits im Juni 2015, wegen Schwarzfahrens, zu einer Geldstrafe von 900,- Euro verurteilt. Offensichtlich hatte die Frau die geforderte Strafe nie beglichen.
Da sie auch gestern nicht über den geforderten Betrag verfügte, hätte sie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen hätte antreten müssen. Auf Grund ihrer Schwangerschaft und der kurz bevorstehenden Entbindung wurde die zuständige Behörde in Berlin kontaktiert.
Diese einigte sich mit der Essenerin auf eine Ratenzahlung des geforderten Geldbetrages, was für die junge Frau die Freiheit bedeutete.
Ihre eigentliche Vernehmung zu den sechs Schwarzfahrten wurde anschließend trotzdem durchgeführt.
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