Kiel (ots) - Mit Beginn des Sommers wächst bei Vielen der Wunsch, sich nach einem langen und anstrengenden Tag im Wasser abzukühlen. Die vielen Anlegestellen, Kaimauern und Stege rund um die Kieler Innenförde laden geradezu ein, ein kleines Bad zu nehmen. Dies ist jedoch nicht nur gefährlich, sondern verboten.
Die Wasserschutzpolizei weist zu Beginn der Badesaison erneut darauf hin, dass durch die Hafenbenutzungsordnung der Landeshauptstadt Kiel das Baden im Bereich der öffentlichen Hafengewässer nicht gestattet ist. Lediglich in einem Bereich von 50 Meter vor dem Strand Hasselfelde und in dem durch Markierungen begrenzten Bereich der Seebadeanstalt Düsternbrook (Seebar) ist es gestattet.
Die Wasserschutzpolizei möchte insbesondere auf die erheblichen Gefahren des Badens im Bereich der Fähranleger hinweisen. Für den Fährführer ist es nahezu unmöglich einen schwimmenden Körper vor dem Anleger rechtzeitig zu erkennen. Ein Schiff besitzt auch keine Bremsen und kann nicht innerhalb weniger Meter zum Stehen gebracht werden. Die Schiffsschrauben können nicht sofort gestoppt werden, was erhebliche Verletzungen für Schwimmer zur Folge haben kann. Auch das Hinaufklettern an den Dalben des Ostseekais ist gefährlich und verboten. Dies stellt einen ordnungswidrigen Verstoß dar, der auch in jedem Fall verfolgt werden würde.
Auch an die Angler im Kieler Hafen möchte die Wasserschutzpolizei einen Appell richten. Sie weist auf das generelle Verbot des Angelns auf den Anlegestellen der SFK-Fähren (Bellevue-, Reventlou-, Museums-, Bahnhofs- und Seegartenbrücke, sowie die Anleger Dietrichsdorf und Wellingdorf) hin. Die Hafenbenutzungsordnung der Landeshauptstadt Kiel von 2009 ist hier absolut eindeutig und lässt keinen Spielraum zu. Die Beamten der Wasserschutzpolizei sind durch das Hafenamt Kiel angehalten jeden Verstoß zur Anzeige zu bringen. Die Hafenbenutzungsordnung gilt im gesamten Kieler Hafen. Die Bekanntmachung der Grenzen des Kieler Hafengebiets ist auf www.kiel.de nachzulesen.
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