Zwei Lastwagen mussten nach Kontrollen stehenbleiben
A9/BERG, LKR. HOF / A93/THIERSHEIM, LKR. WUNSIEDEL. Bei zwei Verkehrskontrollen von Brummis stellten die Streifenbesatzungen der Verkehrspolizei Hof fest, dass die vorgelegten Dokumente nicht für den Betrieb der Fahrzeuge ausrechend waren. Die Verantwortlichen müssen sich nun entsprechend strafrechtlich verantworten. Eine Weiterfahrt der Fahrzeuge untersagten die Beamten.
Die erste Auffälligkeit bemerkten die Verkehrspolizisten bei einem Fahrzeug - einem nagelneuen Lastwagen - der von München nach Schwerin überführt werden sollte. Die Überführung wurde durch eine darauf spezialisierte Firma aus der EU durchgeführt und die Verantwortlichen brachten hierzu österreichische Dauer-Händlerkennzeichen, vergleichbar mit den roten Kennzeichen aus Deutschland an dem Brummi an. Da sowohl der Start, wie auch der Zielort in Deutschland sind, ist eine ausländische Zulassung jedoch nicht zulässig. Die Weiterfahrt des Fahrzeugs wurde daher an der Rastanlage Frankenwald von den Polizisten untersagt und gegen den Fahrer und die Verantwortlichen der Firma ein Verfahren wegen Kennzeichenmissbrauch eingeleitet.
Einen weiteren Verstoß stellten die Beamten der Hofer Verkehrspolizei auf der Autobahn A93 fest, nachdem ein österreichischer Sattelzug mit einem Bagger als Ladegut nach einem Reifenplatzer einen Verkehrsunfall hatte. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellten die Polizisten fest, dass die Fahrzeugkombination ein tatsächliches Gewicht von fast 47 Tonnen aufweist. Die vorgelegten Ausnahmegenehmigungen erlaubten jedoch nur einen Transport bis 41,8 Tonnen. Daher untersagten die Beamten nach der Reparatur des Reifenschadens am Autohof Thiersheim die Weiterfahrt des schweren Fahrzeuges. Bei dem Bagger handelte es sich um eine Terminfracht zu einer Messe in Schweden. Der Halter organisierte schließlich einen anderen Sattelzug, auf den der Bagger anschließend umgeladen wurde.
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