Versicherungsbetrug – angeblich schwerkranker Mann soll sich höhere Pflegestufe erschlichen haben

POL-FB: Versicherungsbetrug - angeblich schwerkranker Mann soll sich höhere Pflegestufe erschlichen haben
Symbolbild

Friedberg (ots) - Wetteraukreis: Ein Fernsehbeitrag vor gut einem Jahr löste Ermittlungen der Polizei wegen des Verdachtes des Versicherungsbetruges aus. Einschränkungen durch eine massive Gehbehinderung führten zu einer Höhergruppierung eines Seniors in der Pflegestufe und zur Finanzierung von Umbauarbeiten in seinem Haus. Die Krankenkasse zahlte schließlich fast 15.000 Euro. Zahlreiche Bürger erstatteten Anzeige, nachdem sie die Sendung gesehen hatten und brachten die Ermittlungen in Gang.

Es geht um einen Senior im Alter zwischen 70 und 75 Jahren irgendwo aus dem Wetteraukreis. Mit der Unterstützung von drei Angehörigen soll er im Jahr 2015 dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen den Bedarf einer Höhergruppierung von der Pflegestufe 1 in die Pflegestufe 2 dargestellt haben. Seine Krankenkasse zahlte auf Basis der bei dieser Begutachtung vorgebrachten Argumente und angeblichen gesundheitlichen Probleme des Seniors.

Im Jahr 2016 beantragte die Familie dann aufgrund der angeblich vorliegenden massiven Fähigkeitseinschränkungen von der Krankenkasse die Finanzierung eines Badumbaus, da der Senior auf einen Rollstuhl angewiesen sei.

Die Krankenkasse jedoch zweifelte die Angaben des Seniors und seiner Angehörigen an und verweigerte die Zahlungen. Daraufhin wandte die Familie sich an einen Fernsehsender. Vor etwa einem Jahr strahlte dieser eine Sendung aus, in der der Senior im Rollstuhl umher gefahren werden musste und bei verschiedensten Tätigkeiten auf die Pflege seiner Familie angewiesen war. Auf Basis dieser Aufnahmen beurteilte die Krankenkasse die Notwendigkeit der Umbaumaßnahmen neu und stimmt schließlich der Finanzierung des Umbaus zu.

Genau diese Sendung war jedoch auch der Anlass dafür, dass sich diverse Bürgerinnen und Bürger mit offenen und anonymen Briefen an die Polizei und die Krankenkasse wandten. Sie hatten ein ganz anderes Bild von dem Senior. Als Theater und Inszenierung, über die sich der ganz Ort aufrege und die nicht zutreffend seien, beschrieben sie mit eigenen Worten die Darstellungen im Fernsehbeitrag.

Die Betrugsabteilung der Kriminalpolizei in Friedberg ermittelte seither in dem Fall, vernahm verschiedenste Zeugen und sichtete Akten. Dabei erhärtete sich der Verdacht der Hinweisgeber: Der Mann konnte lediglich einen Gehstock benutzend, aber ohne auf einen Rollstuhl angewiesen zu sein, gesehen werden. Treppen stieg er zudem ohne dass eine besondere Einschränkung erkennbar war.

Weder der Senior selbst, noch seine Angehörigen, die nun ebenfalls als Tatverdächtige des Versicherungsbetruges in den Akten geführt werden, wollten sich selbst bislang zu den Vorwürfen äußern. Die Ermittlungen der Polizei sind nun abgeschlossen und der Vorgang wird an die Staatsanwaltschaft übergeben. Die Justiz wird nun entscheiden müssen, ob die vier Tatverdächtigen sich eines Versicherungsbetruges schuldig gemacht haben. Neben einer strafrechtlichen Ahndung steht dann der Regressanspruch der Krankenversicherung im Raum.

Sylvia Frech, Pressesprecherin

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