Softairwaffen lösen Polizeieinsatz aus – Lebensgefahr durch Anscheinswaffen

POL-FB: Softairwaffen lösen Polizeieinsatz aus - Lebensgefahr durch Anscheinswaffen
Softairwaffen sorgen für Polizeieinsatz

Friedberg (ots) - Wetteraukreis: Die Verunsicherung innerhalb der Bevölkerung ist nach den weltweiten Terroranschlägen in den vergangen Wochen und Monaten verständlicherweise groß. Die Polizei nimmt diese Sorgen sehr ernst und ist bei der Feststellung möglichen Gefahrenpotentials auch auf die Meldungen und Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Gerade wenn Waffen im Spiel sind, ist der polizeiliche Rahmen eng gesteckt und die Ermittlungen und Maßnahmen laufen auf Hochtouren. Viele solcher wertvollen Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern wurden zuletzt überprüft. Dabei stellte es sich heraus, dass so mancher Besitzer von schusswaffenähnlichen Gegenständen doch eher fahrlässig und sorglos damit umgeht.

Erst in der vergangenen Woche meldeten sich Passanten von der Kaiserstraße in Friedberg über Notruf bei der Polizei und berichteten von einem Mann, der mit einer Waffe auf der Haupteinkaufsstraße der Kreisstadt unterwegs sei. Mehrere Streifen der Polizei sperrten daraufhin umgehend einen Bereich der Kaiserstraße ab und überprüften die Meldung. Glücklicherweise konnte schnell Entwarnung geben werden. Ein Friedberger hatte in einer Mülltonne eine defekte Kunststoffpistole gefunden, die er sich nur kurz ansah und schließlich wieder in der Mülltonne entsorgte. Zu einer Bedrohung oder Gefährdung von Passanten kam es glücklicherweise nicht. Trotz allem reichte dieser Moment aus, um nicht nur die Polizei in Alarmbereitschaft zu versetzen, sondern auch eine Vielzahl an Passanten, Anwohnern und Geschäftsmitarbeitern zu verunsichern.

Nach außen deutlich weniger wahrzunehmen, jedoch hinter den Kulissen der Polizei zu einem deutlich höheren Kräfteaufwand und zu umfangreichen Ermittlungen, führte eine Beobachtung am gestrigen Donnerstag in Bad Nauheim. Ein als absolut glaubwürdig einzuschätzender Passant konnte in der Kernstadt am Morgen beobachten, wie Langwaffen von mehreren Männern von einem PKW in einen anderen umgeladen wurden. Der Passant informierte umgehend die Polizei, fertigte ohne sich in Gefahr zu bringen sogar ein Bild von der Situation und konnte in seiner Vernehmung umfangreiche Angaben zu den Personen, den Fahrzeugen und den Waffen machen. Eine absolut tolle und lobenswerte Leistung des Zeugen!

Diverse Maßnahmen veranlasste die Polizei aufgrund seiner Beobachtung und zog Einsatzkräfte verschiedenster Organisationseinheiten zusammen. Schließlich konnte der PKW ausfindig gemacht werden, in welchen die Waffen verladen wurden. Am Abend erfolgte eine Kontrolle des Fahrzeuges und der Insassen, mit einem Ergebnis, welches Aufatmen lies. In dem PKW befanden sich tatsächlich zwei Waffen, die wie Sturmgewehre aussahen. Bei näherer Betrachtung konnten sie jedoch als Softairwaffen identifiziert werden.

Trotz der Entwarnung: Ob ein waffenrechtlicher Verstoß vorliegt wird nun genauso geprüft, wie die Möglichkeit die Kosten für den Polizeieinsatz den drei betroffenen jungen Männern in Rechnung zu stellen. Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro würden dann auf sie zukommen.

Waffen, die nach ihrer Form und ihrem Gesamterscheinungsbild den Anschein einer Feuerwaffe hervorrufen, gelten nach dem Waffengesetz als sogenannte Anscheinswaffen, selbst wenn es sich nicht um scharfe Schusswaffen, sondern eventuell sogar um Spielzeugwaffen handelt. Das Führen solcher Waffen ist der Öffentlichkeit aus gutem Grund verboten und stellte eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Bußgeldstelle hat die Möglichkeit einen Verstoß gegen diese waffenrechtliche Regelung mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro zu ahnden.

Es geht jedoch nicht nur um die Kosten von Polizeieinsatz oder Bußgeld, die auf die Betroffenen zukommen können. Es geht darum, welche unnötige Angst bei Mitbürgen durch solche Anscheinswaffen verursacht wird. Jeder der dieser Tag mit einem Gegenstand unterwegs, der einer Waffe auch nur im Entferntesten ähnelt sollte sich seiner Wirkung bewusst sein.

Und nie vergessen: Es kann ein lebensgefährliches Unterfangen sein mit Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu hantieren. Um sich oder andere in einer scheinbaren Gefahrensituation zu schützen, würde die Einsatzkräfte der Polizei im Zweifelsfall zu ihren Waffen greifen - und bei denen handelt es sich garantiert nicht um Spielzeuge!

Sylvia Frech, Pressesprecherin

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150
Fax: 06031-601 151

E-Mail: poea-fb.ppmh@polizei.hessen.de oder
http://www.polizei.hessen.de/ppmh