Landkreis Kassel – A 44: Abenteuerlicher Wohnanhänger in desolatem Zustand Polizei verhindert gefährliche Fahrt

POL-KS: Landkreis Kassel - A 44: Abenteuerlicher Wohnanhänger in desolatem Zustand Polizei verhindert gefährliche Fahrt
Gestoppter Wohnanhänger mit selbstgebauter Entsorgung.

Kassel (ots) - Ein nicht alltäglicher Fall der Verkehrsunsicherheit eines Anhängers bot sich Beamten des Polizeipräsidiums Nordhessen auf dem Autohof Elsinger Höhe an der A 44, Anschlussstelle Breuna, im Landkreis Kassel in der Nacht zum Freitag. Ein 54-Jähriger aus Dormagen (NRW) war im Begriff, seinen zum Wohnwagen umgebauten Sattelauflieger, der Jahrzehnte alt sein dürfte, mit einer nahezu neuen Zugmaschine nach Hause zu ziehen.

Beamte der Polizeiautobahnstation Baunatal und der Polizeistation Wolfhagen trafen rechtzeitig gegen 1 Uhr auf dem Autohof ein und stoppten das Vorhaben des 54-Jährigen. Ein Verkehrsteilnehmer hatte die Polizei wenige Minuten zuvor auf das eigentümliche Gespann aufmerksam gemacht. Vor Ort hatte der 54-Jährige bereits den "Wohnsattelauflieger" angehängt und wollte losfahren, als die Beamten eintrafen und den Anhänger als höchst verkehrsunsicher einstuften. Auch wenn der recht frische Außenanstrich, bei dem auch teils die Räder nicht ausgelassen wurden, einen verkehrssicheren Eindruck vermitteln könnte, waren Metallträger und Blattfedern brüchig, die Stromversorgung höchst bedenklich und die Wasserver- und -entsorgung abenteuerlich. So ragt ein an die Toilette im Innern angeschlossenes Abflussrohr direkt aus einem mit einer Stichsäge in den Boden gesägtes Loch im Anhängerboden. Auch waren tragende Teile des Anhängers, die auseinanderzubrechen drohten, lediglich mit Seilen gesichert.

(Beachten Sie bitte auch unsere dieser Pressemitteilung per ots beigefügten und unter www.polizeipresse.de zum Download bereitgestellten Fotos des eigentümlichen Wohnaufliegers.)

Zu einer weiteren Überraschung führte auch die Überprüfung des amtlichen Kennzeichens. Eigentlich für einen Pferdeanhänger ausgestellt, prangte es am Heck des kantigen Wohnanhängers. Der 54-Jährige muss sich nun auch wegen Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch verantworten, da er im Verdacht steht, das Kennzeichen zur Täuschung einer Zulassung angebracht zu haben. Eine Zuteilung seitens der Zulassungsstelle wäre ohnehin nicht möglich gewesen, da der Zustand eine Betriebserlaubnis unmöglich macht. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Anhänger muss nun selbst aufgeladen und vom Rasthof fortgebracht werden.

Torsten Werner Polizeihauptkommissar

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