Göhren (ots) - Wie wir gestern in einer Pressemitteilung informierten, zeigte eine Jugendliche an, dass sie am 11.06.17 in Göhren Opfer einer Sexualstraftat wurde. Zunächst muss hier eine Korrektur des Alters der Anzeigenden erfolgen: Sie ist 18 Jahre alt.
Nach Alarmierung der Polizei erfolgten umfangreiche Maßnahmen. Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Anklam, des Fachkommissariates für Tötungs- und Sexualdelikte, übernahmen die Ermittlungen.
Im Zuge der Vernehmungen gestand die 18-jährige Rüganerin nun ein, dass es zu keinem Übergriff kam. Die gesamte Geschichte war ausgedacht. Das Motiv für diese falschen Angaben liegt im persönlichen Bereich des Mädchens.
Die Beamten ermitteln nun wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat. Diese ist gemäß § 145d StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bedroht.
Die Ermittlungsgruppe, welche im Falle der Vergewaltigung seit Anfang Mai auf der Insel Rügen im Einsatz ist, war durch diesen Sachverhalt stark eingebunden. Für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, der Kurgäste und der Touristen in Göhren war die Möglichkeit eines erneuten Sexualdeliktes alles andere als zuträglich.
PKin Nicole Buchfink
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