Düsseldorf (ots) - Gestern musste die Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen die Reisepläne von zwei Flugreisenden ändern. Zuerst wurde in der Mittagszeit eine 36-jährige Wuppertalerin bei der Ausreisekontrolle vorstellig, die nach Hongkong fliegen wollte. Sie wurde von der Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht. Im Februar 2016 wurde die Reisende bereits zu einer Geldstrafe in Höhe von 2500.- EURO verurteilt, die aber bis heute nicht bezahlt wurde. Ihre Angaben, das Verfahren gegen sie sei eingestellt worden, überprüften die Bundespolizeibeamten mit einem Anruf bei der Staatsanwaltschaft, die aber den Haftbefehl bestätigte. Da die geforderte Geldstrafe in der Reisekasse nicht eingeplant war und auch Angehörige den Betrag nicht aufbringen konnten, wurde die Wuppertalerin in die JVA zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen eingeliefert.
Am Abend meldete sich ein 26-jähriger Schwelmer bei der Bundespolizei, der aus Antalya kommend in sein Heimatland einreisen wollte. Er wurde vom Amtsgericht Schwelm mit einem Sicherungshaftbefehl gesucht. Im Februar 2015 wurde der junge Mann wegen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährug ausgesetzt wurde. Da dem Gericht Hinweise vorlagen, dass der Verurteilte gröblich und beharrlich gegen eine Auflage des Bewährungsbeschlusses verstößt und auch für das Gericht flüchtig war, wurde der Sicherungshaftbefehl ausgestellt. Dass er die Haftstrafe jetzt antreten muss, wird ihm der zustände Richter mitgeteilt haben, da die Bundespolizei den Festgenommenen nach Schwelm überstellen musste.
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