Bundespolizeidirektion München: Drei Pakistaner im Gefängnis – Rosenheimer Bundespolizei stoppt Schleusung auf der A93

Bundespolizeidirektion München: Drei Pakistaner im Gefängnis - Rosenheimer Bundespolizei stoppt Schleusung auf der A93
Rosenheimer Bundespolizei bringt drei Pakistaner ins Gefängnis

Kiefersfelden/A93 (ots) - Die Rosenheimer Bundespolizei hat am Mittwoch (21. Juni) drei pakistanische Staatsangehörige hinter Gitter gebracht. Zwei von ihnen stehen im Verdacht, zwei Landsleute ohne Einreisepapiere unerlaubt ins Bundesgebiet geschleust zu haben. In Kiefersfelden endete die Reise der vier Männer.

Bundespolizisten stoppten am Vortag einen in Deutschland zugelassenen Pkw in der Kontrollstelle auf der A93. Keiner der Insassen hatte die für die Einreise erforderlichen Papiere dabei. Der Fahrer sowie sein 29-jähriger Beifahrer legten lediglich ihre deutschen Aufenthaltsgestattungen vor. Die beiden Pakistaner auf der Rücksitzbank waren ohne Dokumente unterwegs. Sie gaben an, in einer italienischen Bar, auf ihre Landsleute gestoßen zu sein. Da sie angeblich das Ende des Ramadans mit Freunden in Deutschland feiern wollten, hätten sie den 36-jährigen Fahrer um Mitnahme gebeten. Insgesamt 300 Euro habe dieser für die Fahrt bis nach München verlangt. Ob sie nach den Feierlichkeiten allerdings wieder nach Italien zurückgekehrt wären, ist fraglich. Wie sich herausstellte, war der ältere der beiden bereits 2016 beim Versuch der unerlaubten Einreise erwischt worden. Er wurde im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 640 Euro verurteilt. Obwohl der 35-Jährige genug Bargeld bei sich hatte, entschied er sich, die Ersatzhaft von 80 Tagen anzutreten. Die Bundespolizisten lieferten den Mann in die Justizvollzugsanstalt Gablingen ein. Sein 22-jähriger Freund musste das Land gleich wieder verlassen, da es auch ihm offensichtlich nicht auf Schutz in Deutschland ankam. Er wird sich, ebenso wie sein älterer Gefährte, wegen unerlaubter Einreise verantworten müssen.

Die zwei mutmaßlichen Schleuser verstrickten sich bei ihrer Vernehmung in den Diensträumen der Bundespolizei in Widersprüche. Auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft wurden sie zur Prüfung der Untersuchungshaft dem Richter vorgeführt. Mittlerweile sitzen beide in unterschiedlichen Haftanstalten.

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