POL-AK NI: Plattdüütsch för Schandarmskes un Schandarms / Plattdeutschkurs für Studierende der Polizeiakademie Oldenburg

Nienburg (ots) - Am Studienort Oldenburg der Polizeiakademie Niedersachsen nahmen in diesem Jahr erstmals 15 Studierende aus dem dritten Studienjahr an einem berufsorientieren Sprachkurs in Plattdeutsch teil.

Grundlage für dieses in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Oldenburg entstandene Projekt war die Idee, die plattdeutsche Sprache erstmals neben u.a. Englisch, Russisch, Polnisch, Türkisch oder Arabisch als Wahlmöglichkeit für eine, die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung förderliche Sprache zuzulassen.

Teilweise kommen junge Polizeistudierende, die in Oldenburg studieren, in ihren Praktika sogar zum ersten Mal mit der plattdeutschen Sprache in Berührung und sind damit besonders motiviert, "mitsnaken te künnen"

In dem Sprachkurs wurden von Frau Köllmann als Leiterin neben kleinen Dialogen zur Begrüßung sowie zur Wegbeschreibung gerade auch polizeiliche Alltagssituationen geübt und in Situationstrainings nachgespielt. Es wurden zum Beispiel die Aufnahme eines Verkehrsunfalles und eine polizeiliche Verkehrskontrolle in Ton und Bild festgehalten. Die Motivation und das Engagement aller Teilnehmer dabei waren sehr groß.

Die Studierenden freuen sich darüber, dass der Plattdeutsch-Sprachkurs als Erfolg gewertet und auch zukünftig angeboten werden soll. Plattdeutschkenntnisse sind im Polizeialltag in entsprechenden Regionen nach wie vor von Vorteil. Nicht nur, um sich gerade mit älteren Menschen, die zum Teil ausschließlich Plattdeutsch sprechen, verständigen zu können, sondern auch um die Kommunikation in die Niederlande zu erleichtern. Dabei geht es in dem vorhandenen Zeitansatz von 30 Stunden auch nicht um einen professionellen Spracherwerb, sondern um die Nutzung der Sprache im Erstkontakt.

Dabei entstanden auch Dialoge, die in einem Strafverfahren sicher nicht allzu häufig zur Anwendung kommen dürften. Sie sind es exemplarisch wert, hier gedruckt zu werden, wie die Belehrung eines Beschuldigten zu einer Straftat: "se sünd Beschuldigter in een Straafverfahren. Hör word vörsmeten, dat Se Beteiligter in en Verkehrsunfall sünd. Se bruken de Schandarms tegenöver nix seggen. Bevör Se vernohmen word, hebt Se dat Recht, sük bi een Afkaat to erkundigen. Alls, wat Hör entlasten kann oder Hör Unschuld bewiest, könnt Se elke Tied vörbrengen".

In diesem Sinne: Dat löppt sik allens 'trecht.

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