Hamburger Staatsanwaltschaften vor großem Kraftakt

Hamburg (ots) – Für die Hamburger Staatsanwaltschaften wird der G20-Gipfel am 7. und 8. Juli zu einer besonderen Belastungsprobe. Man hat insgesamt 250 zusätzliche Bereitschaftsdienste eingerichtet. Tag und Nacht werden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der Gefangenensammelstelle Harburg sowie im Amtsgericht Hamburg – Nebenstelle Neuland – an jeweils voll ausgestatteten Arbeitsplätzen tätig sein. Weitere Unterstützung stünde im Notfall auf Abruf bereit.

„Ich hoffe sehr, dass es nicht dazu kommt“, betont Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich. Mögliche Gewalttäter müssten jedoch rund um die Uhr mit konsequenten und folgenschweren Ermittlungen rechnen. „Wer unsere demokratische Grundordnung und das Ansehen Hamburgs als weltoffene, tolerante Stadt mit provokanten Straftaten gefährdet, wird merken, dass der Rechtsstaat wehrhaft ist“.

Der Leiter der Staatsanwaltschaft Hamburg, Ewald Brandt, freut sich vor allem über das große freiwillige Engagement seiner Mitarbeiter. „Sämtliche Sonderdienste konnten trotz hoher Arbeitslast sofort besetzt werden. Insgesamt 140 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben sich für Aufgaben während des G20-Gipfels gemeldet. Das zeigt, welches Maß an Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein bei uns herrscht“.

Planungen für das Gipfelwochenende beschäftigten die Staatsanwaltschaft schon ab Beginn des Jahres. Seither fanden etliche Besprechungen mit der Hamburger Polizei und dem Amtsgericht Hamburg statt. Dabei ging es auch um das Zusammenwirken von Präventivmaßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und einer darüber hinausgehenden Strafverfolgung. Nur für Letztere wäre die Staatsanwaltschaft zuständig.

„Unter den gesetzlichen Voraussetzungen würden wir stets die Verhängung von Untersuchungshaft beantragen. Aggressives Verhalten von Gipfelgegnern hätte dann ein erhebliches Nachspiel“, sagt Generalstaatsanwalt Fröhlich. „Niemand sollte im Rahmen seines Protestes die Schwelle zum Unrecht überschreiten“.

Hamburg, 22. Juni 2017

Oberstaatsanwältin Nana Frombach

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