Bonn (ots) - Nach mehreren Raubüberfällen und Einbrüchen in Bonn, Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis befinden sich zwei Männer in Untersuchungshaft. Bonner Ermittler waren ihnen nach einem Einbruchsversuch in der Breite Straße auf die Spur gekommen.
In der Nacht zu Mittwoch, 14.06.2017, hatten aufmerksame Zeugen der Polizei gegen 03:05 Uhr einen versuchten Einbruch in ein Juweliergeschäft auf der Breite Straße gemeldet. Zur Tatzeit hatten sie einen lauten Knall wahrgenommen und im Anschluss mehrere Personen vor dem Schaufenster des Geschäftes beobachtet. Diese versuchten, die Schaufensterscheibe mit einem Gullydeckel einzuwerfen, konnten jedoch nicht in das Ladeninnere gelangen und flüchteten in Richtung Alexanderstraße.
Zwischenzeitlich waren mehrere Streifenwagen aus unterschiedlichen Richtungen zum Tatort geeilt, zwei 19-jährige Männer konnten in der Alexanderstraße gestellt und vorläufig festgenommen werden. Sie wurden zunächst ins Polizeipräsidium gebracht.
Im Zuge der ersten Ermittlungen konnte noch in den frühen Morgenstunden ein Mittäter der beiden 19-Jährigen ermittelt werden. Weiterhin ergaben sich Anhaltspunkte für eine Beteiligung der drei Männer sowie zwei weiterer Personen an mehreren schwerwiegenden Straftaten in Bonn, Köln und Niederkassel, die umgehend von den drei beteiligten Polizeibehörden gemeinsam aufgearbeitet wurden: Noch am selben Tag wurde ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des ebenfalls 19-jährigen Mittäters erwirkt. Dort fanden die Beamten neben Bargeld auch eine Schusswaffe.
In wechselnder Besetzung sollen die Männer eine Gaststätte in Niederkassel, einen Juwelier in Köln sowie eine Frau in deren Wohnung in Bonn beraubt haben. Sie stehen auch im Verdacht, mehrere Einbruchdiebstähle in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis begangen zu haben. Gegen zwei der drei festgenommenen Täter wurde daher durch die zuständige Haftrichterin die Untersuchungshaft angeordnet.
Die Ermittlungen gegen die anderen Beteiligten dauern derzeit noch an. Dabei prüfen die Ermittler auch, ob die fünfköpfige Gruppierung für die Begehung weiterer, gleichgelagerter Straftaten in der Region in Frage kommt.
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