Diebin nach beschleunigtem Verfahren zu Freiheitsstrafe verurteilt

Mönchengladbach (ots) - Eine 28-jährige wohnsitzlose Bulgarin beschäftigte Polizei und Justiz in den vergangenen Wochen.

Im Mai dieses Jahres wurde sie beim Ladendiebstahl bei einem Discounter auf der Mittelstraße angetroffen und vom Amtsgericht Mönchengladbach zu einer Geldstrafe von 500.-Euro verurteilt.

Das hielt die Frau nicht davon ab, Anfang Juni eine Taxifahrt nicht zu bezahlen. Sie bot der Taxifahrerin an, mit einem Handy zu bezahlen. In einem unbemerkten Moment entwendete sie dann im Gegenzug das Handy der Taxifahrerin.

Am Donnerstag, 22.06.2017, entwendete sie wieder bei dem Discounter auf der Mittelstraße Kleidungsstücke und ein Handy, welches auf der Kassentheke lag.

Sie wurde daraufhin festgenommen und heute in einem beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht Mönchengladbach wegen der begangenen Diebstähle zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.(jl)

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