BPOLI LUD: Einer zahlte, der andere nicht – Klappe die Zweite

Görlitz (ots) - Wenngleich an dieser Stelle die gleiche Überschrift wie am gestrigen Sonntag gewählt wurde, sollte die aktuelle Pressemitteilung bitte nicht mit der Mitteilung vom 25.06.2017 verwechselt werden. Auch wenn sich die Inhalte der beiden Informationen sehr ähneln, geht es doch um andere Personen mit zum Teil anderer Staatsangehörigkeit.

Zunächst ist zur besten "Tatortzeit in der ARD" ein ukrainischer Staatsangehöriger festgenommen worden. Nach dem 42-Jährigen fahndete die Staatsanwaltschaft München II mit einem Vollstreckungshaftbefehl. Der Verurteilte hatte demnach eine vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck im Januar dieses Jahres wegen unerlaubten Aufenthaltes ohne Aufenthaltstitel angeordnete Geldstrafe noch nicht bezahlt. Um weiterreisen zu können, holte er das nun nach und übergab der Bundespolizei 1.270,00 Euro.

Zuvor war einem polnischen Mann die Handfessel angelegt worden. Der Name des 28-Jährigen stand auf der Fahndungsliste, weil die Augsburger Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl erlassen hatte. Ihn hatte das Amtsgericht Augsburg wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe i. H. v. 1.280,00 Euro einschließlich Kosten des Verfahrens verurteilt. Die Höhe der Strafe übertraf auch gestern die finanziellen Möglichkeiten des Festgenommenen. Eine Streife brachte ihn später in eine Justizvollzugsanstalt.

Beide Festnahmen ereigneten sich auf der Autobahn bei Ludwigsdorf.

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