Bocholt – Unfall zwischen Pkw und Fahrrad / Kind fährt weiter

Bocholt (ots) - (fr) Am Dienstag kam es gegen 13.00 Uhr an der Ecke Münsterstraße/Kochenheimstraße zu einem Verkehrsunfall, an dem ein Pkw-Fahrer und eine ca. 10 - 13 Jahre alte Fahrradfahrerin beteiligt waren. Das Mädchen hatte sich nach Angaben einer Zeugin überschlagen und war auf die Fahrbahn gefallen.

Der Autofahrer, dessen Beifahrerin und auch die Zeugin unterhielten sich mit dem Mädchen, boten Hilfe an und fragten nach etwaigen Verletzungen. Das Mädchen gab an, dass alles o.k. sei und setzte schließlich seine Fahrt fort. Der Pkw-Fahrer gab später an, er habe dem Mädchen seine Telefonnummer aufgeschrieben.

Die Zeugin meldete den Unfall bei der Polizei, so dass der Autofahrer schnell ermittelt werden konnte.

Die Eltern des Mädchens bzw. Zeugen werden gebeten, sich an das Verkehrskommissariat in Bocholt (02871-2990) zu wenden.

Die Polizei weist erneut auf die Besonderheit bei Unfällen mit Kindern hin. Häufig ist es so, dass Kinder an der Unfallstelle aus verschiedenen Gründen mit der Situation überfordert sind. Sie müssen zur Schule, sind geschockt, haben möglicherweise Schuldgefühle oder gar Angst - vielfach wollen sie möglichst schnell weiter und geben dann an, dass schon alles o.k. ist. Kinder können aber keine rechtsverbindliche Einwilligung zum Entfernen von der Unfallstelle geben. Wer also damit rechnen muss, dass das Kind verletzt sein könnte und / oder an dem Fahrrad des Kindes ein Sachschaden entstanden ist, muss bestimmte Pflichten erfüllen. Ansonsten droht ein Strafverfahren wegen Unfallflucht. In einem solchen Verfahren kommt es häufig zu Geldstrafen aber auch zum Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem kann es zu Regressforderungen der eigenen Kfz-Versicherungsgesellschaft kommen. Die Aussage eines Kindes - in etwa "es ist schon alles o.k." entbindet keinesfalls von diesen Pflichten. Man muss also an der Unfallstelle warten, bis durch berechtigte Personen (am besten durch die Polizei) alle notwendigen Daten aufgenommen wurden. Wer sich nach Ablauf einer angemessenen Wartezeit von der Unfallstelle entfernt, muss sich unverzüglich an den Berechtigten oder die Polizei wenden. Auf der sicheren Seite ist man also, wenn man bei solchen Unfällen sofort die Polizei informiert - selbst wenn das Kind sich nach dem Unfall seinerseits von der Unfallstelle entfernt haben sollte.

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken
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Frank Rentmeister
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