Grevesmühlen (ots) - Am gestrigen Tage erschien eine 85-jährige Frau aus der Gemeinde Testorf-Steinford und legte bei der Polizei in Grevesmühlen ein Schreiben eines angeblichen Staatsanwaltes vor. In besagtem Schreiben wurde die ältere Dame aufgefordert 28.500 Euro zu bezahlen. Für den Fall, dass nicht gezahlt würde, drohte der Verfasser mit einem Haftbefehl. Die Frau fiel darauf nicht rein und erstattete Anzeige. Bei genauerer Begutachtung des "Haftbefehls" fiel unter anderem auf, dass dort keine Bankverbindung aufgeführt war, an welche die verlangte Zahlung zu leisten wäre. Damit wollen die Täter erreichen, dass die Adressaten die abgedruckte Telefonnummer anrufen, um den Druck auf ihre Opfer zu erhöhen und sie zusätzlich verbal beeinflussen zu können.
Entgegen der üblichen Masche, in Form betrügerischer Geldforderungen per Telefon, wurde in diesem Fall die Forderung per Post versandt. Wie auch immer. Das Ziel der Täter ist immer dasselbe: Geld!! Die perfiden Methoden der Betrüger sind dabei vielfältig, als da wären z. B. der allseits bekannte Enkeltrick, Gewinnversprechen oder sog. Schockanrufe bzw. wie in diesem Fall ein Schockschreiben (Telefonanrufe, Emails oder Briefe mit dem Ziel, den Angerufenen in betrügerischer Absicht in Angst zu versetzen). Bei Trickbetrug gilt das Interesse der Täter insbesondere älteren Menschen.
Die Polizei rät:
Polizeiinspektion Wismar
Axel Köppen
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