Essen (ots) - 45117 E-Stadtgebiete: Spezialisierte Beamte des Verkehrsdiensts führten im Zeitraum vom 19. Juni bis 23. Juni Sonderkontrollen im Schülerspezialverkehr durch. Der Transport in speziell ausgebauten Behindertenfahrzeugen ermöglicht insbesondere jungen Menschen, die sonst nicht in der Lage wären sich zu den Orten selbstständig zu bewegen, den Besuch von Schulen und berufsfördernden Einrichtungen.
Schon in der Vergangenheit (Dienstag, 22. November 2016) stießen Beamte der Direktion Verkehr bei unangekündigten Kontrollen auf Mängel an den Sicherungen der Rollstühle oder auf alkoholisierte Fahrzeugführer. Und auch dieses Mal zeigte sich, dass die Kontrollen wichtig und sinnvoll sind. Bei 115 Überprüfungen im Stadtgebiet Essen mussten zwei Strafanzeigen (Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis), vier Verwarnungen, 22 Berichte an die Berufsgenossenschaften/Schulträger und 24 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt werden. Bei der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit eines Fahrzeugführers stellten die Beamten einen Atemalkoholgehalt von 0,14 mg/l (0,28 Promille) fest. Für die verantwortungsvolle Aufgabe gilt die 0,0 Promille-Grenze! Weitere Kontrollen werden in den Städten Essen und Mülheim folgen. (ChWi)
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