Beckum-Neubeckum. Nach Tod einer 48-jährigen Frau in Neubeckum – Richter erlässt Haftbefehl gegen 58-jährigen Verlobten wegen Aussetzung mit Todesfolge

Warendorf (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster, der Polizei Warendorf und der Polizei Münster

Nach dem Tod einer 48-jährigen Frau in Neubeckum hat eine Richterin am Mittwochabend (28.6.) Haftbefehl gegen den 58-jährigen Lebenspartner erlassen. Der Mann wird beschuldigt, seine Partnerin in einer hilflosen Lage in der gemeinsamen Wohnung im Stich gelassen und damit letztendlich den Tod der Frau verursacht zu haben.

Rettungskräfte fanden die leblose Frau am Dienstagvormittag (27.6., 09:55 Uhr) in der gemeinsamen Wohnung, nachdem sich der Beschuldigte über den Notruf bei der Feuerwehr gemeldet hatte. Der hinzugerufene Notarzt konnte nur noch den Tod der 48-Jährigen feststellen.

"Die Auffindesituation deutete darauf hin, dass die Neubeckumerin möglicherweise nicht an einem natürlichen Tod gestorben ist", erklärte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt.

Zur Klärung der Gesamtumstände wurde eine Mordkommission des Polizeipräsidiums Münster unter der Leitung von Kriminalhauptkommissar Holger Iltgen eingesetzt.

"Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Leichnam der Frau am Mittwoch im Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Münster obduziert", erläuterte der Oberstaatsanwalt. " Im Ergebnis gab es keine Anzeichen für Gewalteinwirkung, allerdings fanden sich Anhaltspunkte dafür, dass sich die Frau über längere Zeit in einer hilflosen Lage befand und in der Folge verstarb."

In der ersten polizeilichen Vernehmung des Beschuldigten erlangten die Ermittler Hinweise darauf, dass die 48-Jährige sich nach einem Sturz in der gemeinsamen Wohnung, unter anderem aufgrund ihrer körperlichen Konstitution, nicht mehr ohne fremde Hilfe aufrichten konnte.

"Der 58-Jährige gab an, dass seine Verlobte gestürzt sei und keine fremde Hilfe gewollt habe. Er sei auch nicht in der Lage gewesen ihr aufzuhelfen", erläuterte der Leiter der Mordkommission. "Er habe sie nach eigenen Angaben jedoch über mehrere Tage mit Getränken versorgt. Aus Angst vor einer Trennung, sei er ihrer Forderung nachgekommen und habe keine Hilfe geholt." Die Ermittlungen dauern an.

Medienauskünfte erteilt Martin Botzenhardt unter der Telefonnummer 0251 494-2415

Erläuterung: Der Straftatbestand der Aussetzung mit Todesfolge (221 Absatz 3 StGB) sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren vor.

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