Karlsruhe (ots) - (KA) Karlsruhe - Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche gambische Rauschgifthändler - Polizei geht erneut gegen Rauschgiftszene vor
Haftbefehle gegen zwei gambische Asylbewerber konnte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe erwirken. Die Männer im Alter von 19 und 21 Jahren werden beschuldigt, gewerbsmäßig mit Rauschgift gehandelt zu haben. Der 19-Jährige soll einem Jugendlichen Marihuana verkauft haben. Er wurde am Donnerstag dem Haftrichter vorgeführt und nach Eröffnung des Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Dem 21-Jährigen werden mindestens zwei Taten zur Last gelegt. Er wurde bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz rechtskräftig verurteilt. Am Freitagnachmittag wurde er, nach der Vorführung beim Haftrichter, ebenfalls in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
Mit intensiven offenen und verdeckten Präsenz- und Kontrollmaßnahmen geht die Polizei gegen die Rauschgiftszene in der Karlsruher Altstadt und am Schlossplatz vor. Erneut musste festgestellt werden, dass vornehmlich gambische Asylbewerber als Rauschgifthändler auftreten. Bei den Abnehmern des Rauchgiftes handelt es sich um Personen verschiedener Nationalitäten und Gesellschaftsschichten. Auch jugendliche Abnehmer werden mit Rauschgift versorgt.
Seit Mittwoch werden die Kontrollen durch uniformierte und zivile Streifen intensiviert. Insgesamt wurden 36 Personen kontrolliert. Gegen elf Verdächtige leitete die Polizei Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Weiterhin mussten elf Platzverweise ausgesprochen werden. Die Kontrollmaßnahmen werden auch weiterhin im Innenstadtbereich durchgeführt. Ziel der polizeilichen Maßnahmen ist es, die Rauschgiftszene nachhaltig zu bekämpfen und der Gefahr einer sich bildenden offenen Szene zu begegnen.
Bereits im letzten Jahr wurden in enger Abstimmung mit der Staatanwaltschaft Karlsruhe die Präsenz- und Kontrollmaßnahmen im Innenstadtbereich durchgeführt. Bis Anfang Juli 2016 wurden 55 Handelsdelikte dokumentiert und elf gambische Rauschgifthändler mit jeweils mindestens einem beweiskräftig dokumentierten Handelsdelikt identifiziert. Sechs Personen, gegen die die Staatsanwaltschaft zum damaligen Zeitpunkt Haftbefehle erwirkt hatte, wurden zwischenzeitlich rechtskräftig zu Haft- bzw. Jugendstrafen verurteilt.
Oliver Walter, Staatsanwaltschaft Karlsruhe Dieter Werner, Pressestelle
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