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Neubrandenburg (ots) - Am 28.06.2017 erhielt ein 82-Jähriger im Bereich Ahrenshagen-Daskow einen angeblichen Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Frankfurt mit der Aufforderung zur Zahlung einer Geldstrafe von 28.500 EUR.
Bereits im Schreiben sind Auffälligkeiten vorhanden, die auf eine Unstimmigkeit deuten. So wird der Geschädigte aufgefordert, sich an einen Martin Koch zu wenden, mit dem die Zahlungsmodalitäten abgestimmt werden sollen. Eine Kontoverbindung wird im Schreiben der "Staatsanwaltschaft" nicht aufgeführt. Das Schreiben des "Oberstaatsanwaltes" mit dem Namen A. Lohheide enthält Dienstsiegel und Aktenzeichen, sodass es von Personen, die nicht alltäglich Umgang mit entsprechenden Dokumenten haben, schnell als ein tatsächliches amtliches Schreiben bewertet werden könnte.
Wir können nicht ausschließen, dass es im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg weitere dieser Fälle gegeben hat und möchten Bürger vor dieser Masche ausdrücklich warnen. Seien Sie misstrauisch, insbesondere wenn Sie wissen, dass gegen Sie kein Strafverfahren läuft. Rufen Sie nicht bei der im Schreiben angegebenen Telefonnummer zurück. Dadurch können Straftäter an echte Rufnummern der Geschädigten gelangen. Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie ein derartiges Schreiben erhalten. Sie können sich an die Einsatzleitstelle Neubrandenburg unter 0395/5582-2224, die Internetwache der Landespolizei M-V unter www.polizei.mvnet.de oder aber jede andere Polizeidienststelle wenden.
Die Ermittlungen wurden von der Kriminalpolizeiinspektion Anklam übernommen.
Ähnliche Fälle sind auch bei der Polizei in Hildesheim sowie im Stadtgebiet Stuttgart aufgetreten, sodass von einer bundesweit auftretenden Betrugsmasche auszugehen ist.
Katrin Kleedehn
Polizeipräsidium Neubrandenburg
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