Görlitz (ots) - In der letzten Nacht nahmen Bundespolizisten auf der Autobahn bei Ludwigsdorf einen polnischen Mann fest. Bei der Überprüfung seiner Personalien hatten sie festgestellt, dass ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen ihn vorlag. Dem Haftbefehl lag eine gerichtliche Anordnung des Amtsgerichts Frankfurt am Main über die Zahlung von 1.600 Euro zugrunde. Der Verurteilte hatte sich demnach unerlaubt vom Unfallort entfernt. Schließlich erklärte der 31-Jährige, sein Chef hätte bereits die Geldstrafe bezahlt. Dazu holte er sein Smartphone hervor und zeigte darauf eine Quittung vor. Diese sollte offenbar die Zahlung belegen. Den Beamten war jedoch nicht entgangen, dass auf der Quittung ein falsches Aktenzeichen verwendet wurde. Der Trick funktionierte nicht, der Verurteilte musste hinter Gitter.
Am Vormittag dann war es ein Görlitzer, der festgenommen wurde. Das Amtsgericht Görlitz hatte im März dieses Jahres die Erzwingungshaft gegen den 21-Jährigen angeordnet, weil dieser eine mit Bußgeldbescheid auferlegte Geldbuße nicht bezahlt hatte. Die Geldbuße i. H. v. 50,00 Euro beglich er nun in Gegenwart der Bundespolizei. Er reiste weiter.
Einen größeren Betrag wurde kurz vor Mittag ein 42 Jahre alter Mann aus Polen los. Er war ebenfalls auf der Autobahn bei Ludwigsdorf kontrolliert worden. Dabei war aufgefallen, dass die Staatsanwaltschaft Bremen mit einem Haftbefehl vom Februar dieses Jahres nach ihm fahndete. Die Fahndung war zustande gekommen, weil die Begleichung einer vom Amtsgericht Bremerhaven wegen Sachbeschädigung in vier Fällen angeordneten Geldstrafe immer noch offen war. Auch er setzte seine Reise fort nachdem er 1.198,50 Euro bezahlte.
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