Pasewalk (ots) - Den Beamten der Bundespolizeiinspektion Pasewalk gelang es am Dienstag, 04..07.2017, drei Straftäter zu stellen. Schon in den Morgenstunden kontrollierten Beamte einen polnischen Reisenden im Zug von Szczecin nach Lübeck. Seine fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Festnahme wegen Trunkenheit im Verkehr. Da der 42-Jährige die Geldstrafe in Höhe von 1800Euro nicht bezahlen konnte, musste er die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen antreten. Er wurde durch die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg verbracht.
Auf der BAB 11, Höhe Nadrensee, wurde bei der Kontrolle eines polnischen Fahrzeuges ein 46-jähriger Insasse durch Bundespolizisten überprüft. Die fahndungsmäßige Prüfung der Identitätspapiere des polnischen Staatsbürgers ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen Betruges. Der Stettiner konnte die Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro bezahlen, durfte die Dienststelle anschließend wieder verlassen und seine Reise in Richtung Berlin fortsetzen.
Einem 56-tägigen Aufenthalt hinter "schwedischen Gardinen" entging am gleichen Abend ein 38-jähriger Stettiner. Auch er wurde als Insasse in einem polnischen PKW durch Beamte der Bundespolizei auf der BAB 11 in Höhe Nadrensee festgestellt. Ihn hatte die Staatsanwaltschaft Krefeld zur Festnahme wegen Sachbeschädigung ausgeschrieben. Nach Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1700 Euro wurde er von der Dienststelle entlassen.
In den letzten zwei Tagen gelang es Beamten der Bundespolizeiinspektion mehrere unerlaubte Einreisen zu verhindern. Am Montag, 03.07.2017, konnten drei Mitreisende in einem polnischen Reisebus den kontrollierenden Beamten bei der Einreise nach Deutschland keine Dokumente mit einem gültigen Aufenthaltstitel vorlegen. Die drei russischen Staatsbürger besaßen nur polnische Asylbescheinigungen. Diese berechtigen sie nicht zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland. Der 48-jährige Mann und seine 43-jährige Begleiterin wurden wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise angezeigt. Die beiden Erwachsenen und ihrem 4-jährigen Sohn wurde eine Einreiseverweigerung ausgesprochen.
Am Dienstag, 04.07.2017, legte ein 33-jähriger ukrainischer Staatsbürger während seiner Kontrolle auf der BAB 11, Höhe Nadrensee den Beamten einen gültigen ukrainischen Reisepass mit einem polnischen Aufenthaltstitel vor, der aber Ende Mai abgelaufen war. Ein Antrag auf Verlängerung des polnischen Aufenthaltstitels vom Februar 2017 befand sich ebenfalls im Reisepass. Dieser berechtigt aber ebenfalls nicht zum Aufenthalt in Deutschland. Ihm wurde deshalb die Einreise verweigert und er muss sich strafrechtlich wegen der unerlaubten Einreise verantworten.
Ein 29-jähriger Ukrainer konnte bei seiner Einreise nach Deutschland den kontrollierenden Beamten keine gültigen Einreisedokumente vorlegen. Auf seinem Handy befanden sich Bilder seines Reisepasses und eines gültigen Visums für Polen. Eine Rücksprache mit den polnischen Behörden ergab, dass er im Mai nach Polen eingereist ist und dabei im Besitz gültiger Dokumente für Polen war. Da diese Papiere ihn nicht zur Einreise nach Deutschland berechtigen, wurde auch dieser Mann nach Polen zurückgewiesen.
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