BPOLI MD: Selfies am Gleis – Bundespolizisten holen 12- und 13-jährige Mädchen aus Gefahrenbereich

Halle/Bad Lauchstädt (ots) - Am Dienstag, dem 04. Juli 2017 bemerkte eine Streife der Bundespolizei um 09.25 Uhr an der Schnellfahrstrecke Berlin - Nürnberg auf Höhe Bad Lauchstädt zwei Kinder. Die 12- und 13-jährigen Mädchen befanden sich auf einem nichtöffentlichen Weg neben dem Gleis und wollten Selfies machen. Beide hatten ihr Skateboard dabei. Die Bundespolizisten holten die Mädchen aus dem Gefahrenbereich heraus. Zudem belehrten sie die Kinder eindringlich über die Gefahren, denen sie sich in der Nähe der Schnellfahrstrecke ausgesetzt hatten und wiesen daraufhin, dass dieser Ort für Selfies definitiv nicht geeignet ist. Die Zwei wurden in Gewahrsam genommen und wenig später an ihre Erziehungsberechtigten übergeben

Mit Sorge beobachtet die Bundespolizei den gefährlichen Trend, dass zumeist junge Mädchen auf Gleisen sogenannte "Selfies" aufnehmen. Dabei wählen sie oft die Bahnschienen als Hintergrundmotiv. Die Fotos werden dann in diversen sozialen Netzwerken eingestellt und sollen Mut, Fernweh, den Lebensweg oder die Unzertrennlichkeit zwischen zwei Freunden symbolisieren. Die Gefahr, die sich durch solch ein Handeln ergibt, wird fast immer unterschätzt. Das Fotografieren selbst beansprucht die gesamte Aufmerksamkeit, die Umgebung gerät dabei schnell aus dem Fokus. Selbst bei Windstille hört man die modernen Züge zu spät. Eine Bahn, die sich mit 160 km/h nähert, benötigt für eine Strecke von 100 Metern nur 2,25 Sekunden. Auch die Sogwirkung, die von einem vorbei rasenden Zug ausgeht, wird unterschätzt.

Es gab bereits mehrere tödliche Unfälle im Bundesgebiet, bei denen die Ermittlungen ergaben, dass zuvor Fotos geschossen wurden. Die Bundespolizei bietet die Möglichkeit für Informationsveranstaltungen in Schulen, gezielte Präventionsgespräche mit den Betroffenen und weiteres Informationsmaterial zu dieser Thematik an. So wird sie auch in diesen Fall auf die beiden Mädchen zugehen.

Zudem stellt der unbefugte Aufenthalt an Bahnanlagen oder in Gleisen eine erhebliche Ordnungswidrigkeit gemäß der Eisenbahnbetriebsordnung dar und kann im Bereich der Eisenbahnen des Bundes mit einem Verwarnungsgeld oder sogar mit einem Bußgeld belegt werden.

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