Dortmund (ots) - Mit Beginn der NRW Sommerferien am 14. Juli beginnt auch die Reisezeit am Dortmunder Flughafen. Bereits jetzt ist die Vorfreude auf die Urlaubsreise groß und es werden sich Gedanken gemacht, was man alles mitnimmt bzw. was alles in den Koffer gepackt werden soll.
Beim ganzen Vorbereitungsstress sollten jedoch auch die Reisedokumente überprüft werden. Sind die Dokumente aller Familienangehörigen noch gültig? Oder anders, hab ich alle Dokumente am Flughafen überhaupt dabei?
Damit der wohlverdiente Urlaub nicht schon am Dortmunder Flughafen ein Ende findet, gibt die Bundespolizei folgende Reisehinweis:
die Verpflichtung, ein Grenzübertrittsdokument mitzuführen.
sind. Die Bürgerbüros oder Einwohnermeldeämter der Städte und Gemeinden beraten Sie gern.
vorgeschrieben.
Reisedokument für Reisen ins Ausland.
Wird am Flughafen festgestellt, dass der Ausweis abgelaufen ist, kann die Bundespolizei unter bestimmten Voraussetzungen einen Reiseausweis als Passersatz (RaP) ausstellen. Hierfür ist es jedoch Voraussetzung, dass das Zielland dieses Dokument anerkennt.
Für Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der EU, EWR und der Schweiz oder eines der Staaten, die im Anhang II der Verordnung (EG) Nr.: 539/2001 des Rates vom 15.03.2001 aufgeführt sind, können Notreiseausweis ausgestellt werden. Hier muss die Bundespolizei jedoch vorher prüfen, ob die Voraussetzung einer Erteilung eines solchen Ausweisdokuments vorliegen.
Weitere nützliche Hinweise zum großen Thema Urlaubsreise finden sich auch auf unserer Homepage www.bundespolizei.de und www.zoll.de
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