Breitenau (ots) - Die Bundespolizei hatte am vergangenen Wochenende auf der BAB 17 jede Menge zu tun. Die Grenzkontrollen anlässlich des G20 - Gipfels führten auch zu zahlreichen aufenthaltsrechtlichen Feststellungen.
Los ging es mit einem Moldauer, der sich laut Einreisestempel Anfang Februar über seinen visafreien Aufenthalt in Deutschland aufhielt. Er wurde zur Aufenthaltsbeendigung an die zuständige Landespolizei übergeben. Eine zweite Feststellung im Zuständigkeitsbereich der Landespolizei betraf einen Bulgaren mit total gefälschtem griechischem Führerschein.
Eine weitere Urkundenfälschung beging ein Pakistani, der einen verfälschten britischen Reisepass zur Einreisekontrolle vorlegte. Das Dokument war als entwendetes Blankodokument zur Fahndung ausgeschrieben und nun mit Daten des Pakistani befüllt. Nach der strafprozessualen Bearbeitung wurde der Mann in Abschiebehaft genommen.
Insgesamt wurden sieben Personen unterschiedlicher Nationalitäten (Marokko, Mazedonien, Türkei, Pakistan) festgestellt, denen neben einer Anzeige wegen unerlaubter Einreise eine Anlaufbescheinigung für die zuständige Ausländerbehörde ausgestellt wurde. Zehn Personen (Bosnier, Mazedonier, Serben, Albaner) durften nicht ins Bundegebiet einreisen und wurden nach Tschechien zurückgeschoben, u.a. wegen bestehendem Einreiseverbot für Deutschland.
Neben den 64 Fahndungstreffern, wie Aufenthaltsermittlungen oder wegen verlustiger Dokumente, wurden auch zehn Festnahmen Strafvollstreckung festgestellt, die insgesamt 4.702 EUR Einnahmen und zwei Einlieferungen in die JVA Dresden (da die Geldstrafe nicht beglichen werden konnte) erbrachten.
Bundespolizeiinspektion Berggießhübel
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