Warendorf (ots) - Am Mittwoch, 5. Juli 2017 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes verkündet worden, das eine einjährige Amnestie für illegalen Waffenbesitz vorsieht.
"Wer verbotenerweise erlaubnispflichtige Waffen besitzt, kann diese für zwölf Monate straffrei bei der Kreispolizeibehörde Warendorf abgeben", so Polizeichef Dr. Olaf Gericke. "Die Polizeibeamten der Wachstandorte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf sind darauf vorbereitet, die illegalen Waffen anzunehmen."
Die Änderungen des Waffengesetzes sehen eine Vielzahl von Ergänzungen und Verschärfungen, insbesondere im Bereich der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition vor. Waffenbesitzer, die Waffenschränke nach altem Recht nutzen, dürfen diese weiterhin einsetzen. Denn es gilt laut Gesetz Besitzstandswahrung. Erben solcher Waffen müssen im Regelfall ein neues Sicherheitsbehältnis anschaffen. Das Gesetzt wurde auch auf sogenannte "Deko-Waffen" erweitert. Ab sofort ist es im Regelfall verboten, diese weiterzugeben.
Fragen rund um die gesetzlichen Änderungen und Einzelfallprüfungen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Waffenwesen bei der Kreispolizeibehörde unter der Rufnummer 02581/600-114, -116.
Waffenaufbewahrung (Änderungen seit dem 6.7.2017)
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