Kreis Warendorf. Amnestie für illegalen Waffenbesitz – Kreispolizeibehörde Warendorf nimmt Waffen entgegen

Warendorf (ots) - Am Mittwoch, 5. Juli 2017 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes verkündet worden, das eine einjährige Amnestie für illegalen Waffenbesitz vorsieht.

"Wer verbotenerweise erlaubnispflichtige Waffen besitzt, kann diese für zwölf Monate straffrei bei der Kreispolizeibehörde Warendorf abgeben", so Polizeichef Dr. Olaf Gericke. "Die Polizeibeamten der Wachstandorte Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf sind darauf vorbereitet, die illegalen Waffen anzunehmen."

Die Änderungen des Waffengesetzes sehen eine Vielzahl von Ergänzungen und Verschärfungen, insbesondere im Bereich der Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen und Munition vor. Waffenbesitzer, die Waffenschränke nach altem Recht nutzen, dürfen diese weiterhin einsetzen. Denn es gilt laut Gesetz Besitzstandswahrung. Erben solcher Waffen müssen im Regelfall ein neues Sicherheitsbehältnis anschaffen. Das Gesetzt wurde auch auf sogenannte "Deko-Waffen" erweitert. Ab sofort ist es im Regelfall verboten, diese weiterzugeben.

Fragen rund um die gesetzlichen Änderungen und Einzelfallprüfungen beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Waffenwesen bei der Kreispolizeibehörde unter der Rufnummer 02581/600-114, -116.

Waffenaufbewahrung (Änderungen seit dem 6.7.2017)

- Erlaubnisfreie Waffen oder Munition sind mindestens in einem verschlossenen Behältnis aufzubewahren.
- Für erlaubnispflichtige Munition wird jedenfalls ein Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder ein gleichwertiges Behältnis benötigt.
- Eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und insgesamt bis zu fünf Kurzwaffen und Munition können in einem Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (unter 200 Kilogramm) entspricht.
- Ist dieses Behältnis 200 oder mehr Kilogramm schwer ist, können darin eine unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und bis zu zehn Kurzwaffen und Munition aufbewahrt werden.

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