Gütersloh (ots) - Schloß Holte-Stukenbrock (FK) - Auf der Kreuzung Oerlinghauser Straße / Bielefelder Straße ist es am Montagmorgen (10.07., 10.45 Uhr) zu einem Verkehrsunfall gekommen. Eine auf der Oerlinghauser Straße fahrende Audi Fahrerin wollte die Kreuzung geradeaus in Richtung Oerlinghausen überqueren. Mit einem von links kommenden Chrysler Fahrer kam es dabei zu einem Zusammenstoß. Der 83-jährige Chrysler Fahrer fuhr zunächst an den rechten Fahrbahnrand. Nach kurzem Überlegen fuhr er weiter in Richtung Stukenbrock. Über das Kennzeichen, welches die 48-jährige Audi Fahrerin angeben konnte, wurde der Fahrer ermittelt. Da der Unfallschaden an dem Audi deutlich über der Grenze von 1500 Euro lag, wurde der Führerschein des Mannes beschlagnahmt. Die Fahrerlaubnis wird vom Gericht in der Regel dann entzogen, wenn die Schadenshöhe bei einem Verkehrsunfall bei 1500 Euro oder mehr liegt. Der Schaden, der an den zurückgelassenen Fahrzeugen entsteht, kann sich schnell auf mehrere hundert Euro belaufen, für die - sofern der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann - in der Regel der Fahrzeughalter aufkommen muss. Deshalb kann nur gelten: Lassen Sie aus einem Missgeschick keine Straftat werden! Es verhält sich derjenige richtig, wer im Falle eines Falles am Unfallort wartet, sich das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeuges notiert und den Unfall anschließend umgehend bei der nächsten Polizeiwache meldet oder eben sofort die Polizei per Handy benachrichtigt.
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de