Änderungen im Waffengesetz: Amnestie und Änderungen bei der Aufbewahrung

Kreis Minden-Lübbecke (ots) - Eine Amnestieregelung und Änderungen bei der Aufbewahrung vor Waffen: Das sind die zentralen Inhalte der vor gut einer Woche in Kraft getreten Änderungen des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (2. WaffRÄndG).

Nunmehr ist es für zwölf Monate möglich, illegal besessene Waffen und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden straffrei abzugeben. Bereits im Jahr 2009 hatte es eine solche Amnestieregelung gegeben. Damals machten die Menschen im Mühlenkreis von dieser Regelung rege Gebrauch. Dies erhoffen sich die Mitarbeiter der heimischen Waffenbehörde nun auch für den aktuellen Zeitraum.

Für Waffenbesitzer ergeben sich insbesondere Änderungen bei der Aufbewahrung von Schusswaffen. Nach der neuen Regelung wird es nicht mehr ausreichen, Waffen in Behältnissen der Sicherheitsstufe A und B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) aufzubewahren. Allerdings müssen sich die meisten Waffenbesitzer keine neuen Behältnisse anschaffen. Für Schränke, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung (6. Juli) den alten gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben, gilt eine Besitzstandwahrung. Sie dürfen also auch weiterhin verwendet werden.

Werden Sicherheitsbehältnisse nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle erworben, gelten jedoch neue Bestimmungen. Weitergehende Informationen rund um dieses Thema erhalten Interessierte auf der Internetseite der Polizei unter minden-luebbecke.polizei.nrw oder bei der Waffenbehörde. Deren Telefonnummer und Sprechzeiten sind ebenfalls auf der Homepage zu finden.

Rückfragen bitte an:

Polizei Minden-Lübbecke
Pressestelle

Telefon: 0571/8866 1300/-1301
E-Mail: pressestelle.minden@polizei.nrw.de