Landkreis Kassel – Baunatal: Polizeieinsätze endeten mit Strafanzeigen: Ohne Zulassung und unter Drogeneinfluss auf Motorroller unterwegs und Verstoß gegen das Waffengesetz

Kassel (ots) - Gestern Abend kam es zunächst im Bereich einer Baustelle eines Kindergartens in Altenbauna zu einem Polizeieinsatz, weil dort Jugendliche in gefährlicher Weise mit einem Motorroller ihre Fahrkünste testen würden. So berichteten die Mitteiler von waghalsiger Fahrweise bis hin zu mehrfachen Stürzen mit dem Fahrzeug.

Eine Streife des Polizeireviers Süd-West traf um 20 Uhr in der Rembrandtstraße auf sechs Jugendliche, die jedoch abstritten, mit einem Motorroller gefahren zu sein. Auch im Umfeld konnten die Beamten keinen Roller feststellen. Bei der Feststellung ihrer Personalien fanden die Beamten bei einem 16-Jährigen aus Kassel ein Butterflymesser, so dass er sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten muss. Der 16-Jährige musste daraufhin die Streife auf das Revier begleiten und den anderen fünf Jugendlichen erteilte man Platzverweise. Nach den polizeilichen Maßnahmen entließ man den Jugendlichen nach Hause.

Eine knappe Stunde später musste erneut eine Streife des Reviers anrücken, da nun Anwohner im Bereich zwischen der Rembrandtstraße und dem Zentralen Omnibusbahnhof wieder Jugendliche beobachtet hatten, die mit einem Motorroller wild umherfahren sollen. Die Beamten trafen auf eine Gruppe Jugendlicher, auch einige aus der ersten Kontrolle. Aber alle wollten auch nun von einem Motorroller nichts wissen. Nach kurzer Suche fand ein Beamter das Kleinkraftrad mit noch warmem Motor am ZOB. Da eine Fahrt zuvor von einem Zeugen durch ein Foto dokumentiert worden war, konfrontierte man den 17-Jährigen Fahrer aus Edermünde damit. Er stritt eine Fahrt mit der Begründung ab, er habe doch keinen Führerschein.

In Begleitung eines Beamten schob der 17-Jährige den Motorroller, der angeblich einem Kumpel gehören soll, zum Revier. Nach einer technischen Prüfung des Gefährts und einem Test auf dem Rollenprüfstand der Polizei war schnell klar, dass es sich hier um ein führerscheinpflichtiges Zweirad handelt, das durch technische Veränderungen 64 km/h schnell fahren kann. Da der 17-Jährige offensichtlich auch noch unter Drogeneinfluss stand, erfolgte noch eine Blutentnahme durch einen Arzt. Nun muss er sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Kraftfahrzeugsteuergesetz und des Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

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