Dresden (ots) - Ein 30-jähriger Dresdner wollte gestern, am Dienstag den 18.07.2017 gegen 14:15 Uhr, per Flugzeug in den Türkeiurlaub abheben. Doch bei der Ausreisekontrolle am Flughafen Dresden International endete die Urlaubsstimmung abrupt, denn gegen den Deutschen bestand ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden.
Die geforderte Geldstrafe wegen eines besonders schweren Fall des Diebstahls betrug 800,50 EUR. Letztendlich beglich die Lebensgefährtin des Verurteilten die Geldstrafe, sodass der gemeinsame Türkeibesuch doch noch möglich wurde.
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