Magdeburg (ots) - Am 19.07.2017, gegen 19:00 Uhr meldete sich ein zur Festnahme ausgeschriebener 39-jähriger Schleuser bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. So ganz freiwillig war sein Gang zur Bundespolizei jedoch nicht. Das Problem war, dass sein Wohnungsschlüssel bei den Beamten lagerte und den wollte er nun wieder haben. Dass sich dieser bei der Bundespolizei befand hatte folgenden Hintergrund. Das Amtsgericht Traunstein beschloss zu dem Schleuser, gegen den seit langem umfangreich ermittelt wird, eine Wohnungsdurchsuchung und seine Festnahme. Seinen Wohnsitz hatte der 39-Jährige mittlerweile nach Magdeburg verlegt, womit die hiesigen Bundespolizisten gefragt waren. Bei der Durchsuchung der Wohnung am 13.07.2017 wurde sein Türschloss beschädigt, aber sofort wieder durch ein Neues ersetzt. Der Gesuchte befand sich nicht in der Wohnung. Jedoch hinterließ man ihm auf Umwegen einen Hinweis, dass er seinen Wohnungsschlüssel zu seinem neuen Schloss gern auf der Wache der Bundespolizei am Magdeburger Hauptbahnhof abholen könne. Vielleicht witterte er vorab etwas, denn er schickte mehrmals Bekannte, die seinen Schlüssel abholen sollten. Aber die Beamten bestanden auf sein persönliches Erscheinen. Schließlich kam er dann doch selbst in die Wache der Bundespolizei und da klickten dann die Handschellen. Noch am selben Abend wurde er vorerst in die Justizvollzugsanstalt Burg verbracht. Er wird nun im Gefängnis auf seine Verhandlung wegen der Straftat des Einschleusens von Ausländern warten müssen.
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