Essen (ots) - Gestern Nachmittag (22. Juli) kam es am Südausgang des Essener Hauptbahnhofs zu einem Erste-Hilfe-Einsatz. Im Rahmen dieses Einsatzes wurde eine 16-Jährige durch Bundespolizisten und eine zufällig anwesende Ärztin betreut.
Um die Maßnahmen der Ärztin, sowie eine reibungslose Ankunft des alarmierten Rettungswagens zu gewährleisten, sperrten die Bundespolizisten den Nahbereich um die Einsatzstelle ab.
Ein 43-jähriger Mann störte sich nicht an den polizeilichen Maßnahmen. Er zückte sein Handy und machte munter Videoaufzeichnungen von der betreuten Jugendlichen und dem Einsatzgeschehen.
Als Bundespolizisten ihn aufforderten dies zu unterlassen und ihn über die begangene Straftat belehrten, verstrickte sich der Essener zunehmend in widersprüchliche Aussagen.
Um den Sachverhalt weiter aufzuklären, wurde der Mann auf die Wache gebeten. Als er dieser Maßnahme nicht Folge leistete, brachten ihn die Beamten auf die Wache. Auch dieser Maßnahme widersetze er sich, indem er sich sperrte und versuchte sich in die entgegengesetzte zu verflüchtigen. Dies konnte unterbunden werden.
Auf der Wache wurde das Handy, des mit 0,7 Promille alkoholisierten Mannes, sichergestellt.
Ihn erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, unterlassene Hilfeleistung und wegen des Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz.
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