Neustadt- Glewe (ots) - Bei einer Verkehrskontrolle am frühen Sonntagmorgen in Neustadt- Glewe wies der 30-jährige Fahrer eines PKW Audi einen Atemalkoholwert von 2,38 Promille auf. Er war der Polizei zuvor durch seine auffällige Fahrweise aufgefallen und sollte angehalten werden. Zunächst ignorierte der Fahrer jedoch die Haltesignale der Polizei. Erst als sein Auto technische Probleme aufwies kam der Audi zum Stehen. Bei der Kontrolle des Fahrers stellte sich heraus, dass nach dem 30-Jährigen bereits gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft aus Nordrhein- Westfalen hatte ihn zur vorläufigen Festnahme ausgeschrieben. Die Polizei brachte den Autofahrer daraufhin in die Justizvollzugsanstalt Bützow. Zuvor veranlasste die Polizei eine Blutprobenentnahme beim Fahrer und nahm gegen ihn eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr auf.
Ebenfalls in Neustadt- Glewe zog die Polizei am Samstagabend einen 20-jährigen Autofahrer aus dem Verkehr, der offensichtlich unter Drogeneinfluss stand. Ein entsprechender Vortest verlief positiv. Am Sonntagabend stellte die Polizei bei einem 44-jährigen Autofahrer einen Atemalkoholwert von 0,95 Promille fest. Gegen beide Fahrer wurden Ordnungswidrigkeitsanzeigen aufgenommen.
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