BPOL NRW: 30- und 11-Jährige steigen aus einer abgestellten S-Bahn aus und legen Bochumer Hauptbahnhof lahm – Bundespolizei leitet Bußgeldverfahren ein

Bochum - Bottrop (ots) - Zuerst in die falsche S-Bahn ein-, dann einfach ausgestiegen.

Am gestrigen Mittwochmittag (26. Juli) bestiegen eine 30-jährige und 11-jährige Bottroperin die, am Bahnsteig des Bochumer Hauptbahnhofs stehende, S-Bahn 1. Dass diese S-Bahn jedoch ihren Endhalt erreicht hatte und auf den Anzeigetafeln der Hinweis "Nicht Einsteigen" aufleuchtete, ignorierten die Beiden.

Mit den beiden "blinden Passagieren" an Bord fuhr die S-Bahn aus dem Bahnhof um in einem Gleis außerhalb des Bahnhofsbereiches in die Gegenrichtung zu wenden.

Als die beiden Bottroperinnen beim Wendehalt des Zuges bemerkten, dass dieser sie nicht an ihr gewünschtes Ziel bringt, öffneten sie schlichtweg eine Zugtür und verließen den Zug.

Ungeachtet auf den sonstigen Bahnverkehr begaben sie sich in den Gleisbereich der Bochumer Hauptstrecke.

Ein Triebfahrzeugführer erblickte die Beiden im Gleis und informierte die Bundespolizei.

Diese stoppte den gesamten Zugverkehr im Bochumer Hauptbahnhof und leitete die Fahndung ein. Der feststellende Triebfahrzeugführer konnte die Bottroperinnen feststellen und mit seinem Zug zum Hauptbahnhof zurückbringen.

Dort erwarteten sie dann die alarmierten Bundespolizisten.

Der gesamte Zugverkehr wurde in der Zeit von 13:55 Uhr bis 14:10 Uhr eingestellt. Es kam zu erheblichen Betriebsstörungen von denen 25 Züge betroffen waren.

Die Bundespolizei leitete gegen beiden Personen ein Bußgeldverfahren wegen des unbefugten Aufenthalts in den Gleisen sowie der Vornahme einer Betriebsstörung ein.

Weiterhin mahnt die Bundespolizei: "Bahnanlagen sind keine Spielplätze!"

Sie weist ausdrücklich auf die Gefahren im Bahnbetrieb hin und warnt die Gleisbereiche zu betreten und zu überqueren:

- Züge nähern sich fast lautlos und können nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden! - aufgrund von losen Schottersteinen und rutschigen Schienen kann es zu Unfällen im Gleisbereich kommen. - Gleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen überquert werden (z.B. an Über-/Unterführungen)

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