Dresden (ots) - Dass das Rauchen in umschlossenen Personenbahnhöfen außerhalb der festgelegten Bereiche grundsätzlich nicht gestattet ist, dürfte mittlerweile bekannt sein. Dennoch hielt sich ein 23-Jähriger gestern nicht an die seit fast 10 Jahren geltende gesetzliche Regelung, deren Verstoß immerhin ein Verwarngeld in Höhe von 20,- EUR nach sich ziehen kann.
Doch bei der Kontrolle und Belehrung des jungen Mannes am Donnerstag, dem 27.07.17 gegen 10:30 Uhr, kamen noch weitere interessante Dinge zum Vorschein.
Beim Öffnen der Gürteltasche und bei der Aushändigung des Personalausweises durch den Chemnitzer erkannten die Beamten auch ein Cliptütchen mit Betäubungsmitteln sowie ein Einhandmesser.
Da der Besitz von Marihuana und das unberechtigte Führen eines Einhandmessers verboten sind, wurden straf- bzw. ordnungsrechtliche Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz eingeleitet. Die Gegenstände wurden sichergestellt.
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