Bielefeld (ots) - AR/Bielefeld - Die Polizei Bielefeld hat am Donnerstag, den 27.07.17, den fünften Aktionstag unter dem Motto "Sicherheit von Rad Fahrenden", mit dem Schwerpunkt der richtigen Benutzung von Fahrradstraßen und Radwegen, durchgeführt. Der Verkehr wurde an mehreren Stellen in der Stadt kontrolliert und überprüft. Dabei stellte die Polizei insgesamt 67 Verstöße von Radfahrern fest, die mit Verwarnungsgeldern geahndet wurden. In drei Fällen ziehen die Verstöße Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach sich. Gegen 39 Rad Fahrende wurden Sanktionen wegen der Benutzung des Radweges in falscher Fahrtrichtung verhängt, 10 weitere wurden belangt, weil sie verbotenerweise den Gehweg bzw. die Fußgängerzone befuhren. Auch wurden sieben Verstöße wegen der Handynutzung während der Fahrt festgestellt. In diesen Fällen musste durch die Betroffenen ein Verwarnungsgeld entrichtet werden. Bei der Überwachung der Fahrradstraßen konnten keine spezifischen Verstöße festgestellt werden. Jedoch wurden an anderen Orten Verstöße von Fahrzeugführern gegenüber Rad Fahrenden geahndet. In diesem Zusammenhang wurden 19 Verwarngelder erhoben. Unter der Fragestellung "Wie klappt´s eigentlich mit der Fahrradstraße" führten Verkehrssicherheitsberater/innen des Kommissariats für Verkehrsunfallprävention und Opferschutz, in der Zeit von 10 bis 14 Uhr, einen Informationsstand am Ehlentruper Weg, Ecke Fröbelstraße, durch. In vielen wertvollen und konstruktiven Gesprächen mit Radfahrern, aber auch Autofahrern und Anwohnern, wurde ein Stimmungsbild deutlich: viele Radfahrer finden Fahrradstraßen gut und wünschen sich gern noch mehr solcher Strecken. Manche Standbesucher berichteten auch über gefährliche Situationen mit Pkw-Fahrern.
In all den Gesprächen ist den Verkehrssicherheitsberatern/innen auch deutlich geworden: es herrscht vor allem auch Unwissenheit bei vielen Verkehrsteilnehmern. Einige Radfahrer wussten nicht um ihre Rechte in einer Fahrradstraße und viele Autofahrer kannten ihre Pflichten nicht, die sie in einer Fahrradstraße zu beachten haben, wenn sie denn durch ein Zusatzschild für sie freigegeben ist. In 2017 sind weitere drei Aktionstage geplant.
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