Landkreis Verden (ots) - Achim. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag schlugen bislang unbekannte Täter eine Scheibe eines an der Uphuser Heerstraße geparkten hochwertigen PKW BMW ein und demontierten aus dem Innenraum u.a. einen Vordersitz, die Rücksitzbank sowie das Multimediasystem. Der Gesamtschaden dürfte mehrere tausend Euro betragen, die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Verden. Bei einer Fahrzeugkontrolle stellten Beamte der "Verfügungseinheit" der Polizeiinspektion Verden/Osterholz am Donnerstag gegen 10:00h einen Pkw Peugeot auf dem Hamburger Straße fest, bei dem der Versicherungsschutz seit Februar 2017 abgelaufen war. Gegen den 35-jährigen Fahrzeugführer aus Oyten ermittelt die Polizei jetzt wegen des Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Nicht ohne Grund müssen Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr pflichtversichert sein, damit durch diese Fahrzeuge verursachte Schäden abgedeckt sind.
Langwedel. Erschreckende technische Zustände mussten speziell ausgebildete Beamte der Autobahnpolizei Langwedel bei einer Kontrolle eines Sattelzuges aus Tschechien am Donnerstag gegen 07:00h auf der BAB 27 im Bereich Langwedel diagnostizieren. Die "Liste des Schreckens" ist lang: der durch seine "Schieflage" aufgefallene Sattelzug hatte Risse im Hauptrahmen, dazu waren alle 6 Stoßdämpfer ausgeschlagen bzw. defekt. Bei der Kontrolle des Zugfahrzeuges der Marke DAF erkannten die Beamten ein erheblich verrußtes Auspuffrohr, was bei einem Fahrzeug mit der Schadstoffklasse 5 eigentlich nicht auftreten dürfte. Weitere Ermittlungen ergaben, dass vermutlich ein Defekt in der Einspritzung des Zusatzstoffes "AdBlue" vorlag, dieser jedoch nicht repariert worden war sondern statt dessen per umgelöteter Kabel und gezogener Sicherungen das Fahrzeug ohne die Abgasreinigungstechnik einfach weiter betrieben wurde. Neben einem stark erhöhten Schadstoffausstoß liegt hier auch ein Verstoß gegen das "Bundesfernstraßenmautgesetz" vor, in dem die "Autobahnmaut" an Hand der Schadstoffklasse des Fahrzeugs berechnet wird. Zur Sicherung des Strafverfahrens musste der 62-jährige tschechische Fahrzeugführer insgesamt 4.500 Euro Sicherheitsleistungen hinterlegen, die Weiterfahrt wurde untersagt.
Langwedel. Dass man in Deutschland ein Handy nur bei stehendem Fahrzeug benutzen darf wusste scheinbar auch ein 48-jähriger Lkw-Führer aus der Ukraine. Der Ort seines Telefonates erregte jedoch die Aufmerksamkeit der Autobahnpolizisten aus Langwedel: der Trucker hatte zwecks Telefonates seinen Sattelzug mehrere Minuten lang einfach auf dem Verzögerungsstreifen der Autobahnausfahrt Langwedel an der Bab 27 geparkt und dabei den Verkehr nicht unerheblich behindert. Die Folge: Zwar musste er kein Bußgeld wegen der Handybenutzung bezahlen, jedoch wegen seiner äußerst schlechten "Parkplatzwahl", die Summe der Sicherheitsleistung betrug knapp 100,- Euro
Polizeiinspektion Verden / Osterholz
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