BPOLI BHL: Versuchte Einreise entgegen bestehender Wiedereinreisesperre

Pirna (ots) - Ein 28-Jähriger verbringt seit Sonntag (30. Juli 2017) die nächsten 506 Tage in der Justizvollzugsanstalt Dresden. Kurz zu vor kontrollierten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel den bulgarischen Staatsangehörigen auf der BAB 17. Dabei stellte sich heraus, dass der 28-Jährige wegen schweren Bandendiebstahls in insgesamt 18 Fällen verurteilt wurde und gegen ihn eine Wiedereinreisesperre für die Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2020 besteht. Aus diesem Grund muss er sich jetzt wegen Verstoß gegen das Freizügigkeitsgesetz erneut vor Gericht verantworten.

Für einen serbischen Staatsangehörigen ging es am selben Tag zwar nicht ins Gefängnis, dafür aber auf direkten Weg zurück nach Tschechien. Der 31-Jährige wurde wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz durch das Amtsgericht Würzburg zu einer Geldstrafe in Höhe 618,50 Euro verurteilt, welche er jetzt direkt vor Ort bezahlte. Da jedoch auch gegen ihn eine Wiedereinreisesperre für die Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2020 vorlag, wurde er an die Tschechien Behörden überstellt. Auch gegen ihn leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen dem Verdacht auf Verstoß gegen das Freizügigkeitsgesetz ein.

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