Kelsterbach (ots) - Insgesamt vier Sattel- und Lastzüge kontrollierten Beamte der Polizeistation Kelsterbach am Sonntagvormittag (30.07.) im Gewerbegebiet Mönchhof. Zwei Brummifahrer konnten keine gültige Ausnahmegenehmigung für die sonntägliche "Tour" vorlegen. Ihnen drohen nun empfindliche Bußgelder. Ein 37-jähriger Sattelzugfahrer hatte zudem seine Fahrerkarte nachweislich zuletzt am 6. Juli im digitalen Kontrollgerät für die Lenk- und Ruhezeiten gesteckt. Die Polizisten konnten nach Auslesen des Kontrollgeräts 199 Stunden nachweisen, die der Sattelzug ohne Fahrerkarte geführt wurde. Dem Mann wurde die Weiterfahrt an Ort und Stelle für rund 24 Stunden untersagt. Die Frachtunterlagen sowie die Fahrerkarte des 37-Jährigen wurden von der Polizei sichergestellt. Es wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro fällig. Ebenfalls stehen bleiben musste ein 40-Jähriger Lkw-Fahrer, der eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot vorlegte, die bereits seit dem Jahr 2013 ungültig war und bei dem die Beamten massive Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten feststellten.
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